Ab heute gelten Erleichterungen bei der Testpflicht

Die Kreisverwaltung hat ihr Infoplakat zur Testpflicht nach § 1. Abs. 9 CoBeLVO angepasst. Ab dem 02.07.2021 gilt überall dort, wo zum Zutritt ein negativer Corona Test benötigt wird, die Testpflicht erst ab einem Alter von 15 Jahren (bisher ab 6 Jahren). Kinder bis einschließlich 14 Jahre benötigen demnach keinen Testnachweis. Darüber hinaus sind auch weiterhin bereits vollständig geimpfte und genesene Personen von der Testpflicht befreit. „Wir freuen uns, dass mit dieser Lockerung der Testpflicht, gerade Familien mit kleinen Kindern der Weg zu mehr Normalität geebnet wird“, so Sabine Bauer, stellvertretende Leiterin der Stabstelle Corona.

Gerade im Bereich von Veranstaltungen sieht die ab 2.7.2021 geltende 24. Coronabekämpfungsverordnung (24. CoBeLVO) an vielen Stellen die Vorlage eines negativen Testergebnisses vor. Dadurch, dass sich bei den meisten Veranstaltungen nur geimpfte, genesene oder getestete Personen auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten dürfen, sind auch wieder größere Veranstaltungen wie Kirmes, Volksfeste o.ä. möglich. Die Testpflicht in den Schulen besteht mindestens bis zu den Sommerferien weiterhin (auch für Schüler/innen unter 15 Jahren).

Es besteht jedoch ab sofort auch die Möglichkeit, dass die Tests zu Hause von den Eltern durchgeführt werden. Die Eltern müssen das Ergebnis dann schriftlich gegenüber der Schule bestätigen. Bisher war dieseVorgehensweise nur an solchen Schulen im Landkreis möglich, an denen sich die Schulgemeinschaft ausdrücklich für die Möglichkeit der häuslichen Testung ausgesprochen hatte. „Eine Testung in der Schule, bei einer anerkannten Teststelle oder beim Arzt ist natürlich weiterhin möglich“, so Ron Budschat, Leiter der Stabsstelle Corona.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach