Stadt duldet illegalen Gleiszugang in Bad Münster

So wie Auto- und Radfahrer*Innen alltäglich Gehwege mißbrauchen, haben auch Fußgänger*Innen ihre kriminellen Neigungen. Die auffälligste ist: sie kürzen gern ab. Erkennbar entstehen an den entsprechenden Stellen “Trampelpfade” abseits der befestigten, aber längeren Wege. Das ist in vielen Fällen harmlos. Anders als entsprechende Eigenmächtigkeiten, die den Zutritt zu Gleisanlagen ermöglichen. Da liegt zum einen eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung öffentlichen Eigentums vor, wenn etwa Zäune aufgeschnitten oder zertreten werden.

Und dann wird Bahngelände ohne Genehmigung betreten, was im Einzelfall einen gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr darstellt. Und entsprechend hart bestraft wird. Davor haben jene Fußgänger*Innen, die den Zaun zwischen dem städtischen Parkplatzgrundstück und der Bahnlinie in Höhe Künstlerbahnhof Ebernburg geöffnet haben, offensichtlich keine Angst. Allerdings sollte der zuständige städtische Mitarbeitende die rechtswidrig geschaffene Lücke schnellstmöglich und nachhaltig schliessen. Denn im Schadenfall wird die Stadt als Grundstücksegentümerin gefragt, warum sie den illegalen Gleiszugang durch Nichtverschließen geduldet hat.