Kreis verschickt Genesenenbescheinigungen künftig zeitnah

Die Stabsstelle Corona hat in dieser Woche weitere 1.000 Genesenenbescheinigungen an ehemals positiv auf das Coronavirus getestete Personen versandt. Dies betrifft Personen, die vor dem 24.11.2020 infiziert waren. Schon Anfang Juni wurden 40.00 Genesenenbescheinigungen durch die Stabsstelle Corona an die Bürgerinnen und Bürger versandt.

Die Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von max. 6 Monaten nachdem ein laborbasierter PCR-Test vorliegt. Danach ist eine einfache Impfung notwendig, um einen vollständigen Impfschutz zu erlangen. „Wir bieten unseren Bürgerinnen und Bürgern diesen Service kostenfrei und unbürokratisch an. Jeder Betroffene soll damit die Gelegenheit bekommen, sich ausweisen zu können und ist somit von der Testpflicht befreit.

Wichtig zu beachten ist, dass keine Bescheinigungen für die Personen erstellt werden dürfen, deren Infektion einen PoC-Schnelltest zur Grundlage haben, bzw. bei denen ein Antikörpernachweis vorliegt. Hier macht der Gesetzgeber klare Einschränkungen”, so Ron Budschat, Leiter der Stabsstelle Corona. Zukünftig Betroffene erhalten neben Ihrer Bescheinigung über die Absonderung automatisch und zeitnah auch Ihre Genesenenbescheinigung übersandt.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach