Falschparker – Report (83)

Die Fußgänger*Innen sind die großen Verlierer der Variante der Verkehrswende, die in Bad Kreuznach praktiziert wird. Also vor allem Kinder und alte Menschen. Aufgrund der vollkommen unzureichenden Kontrolle spielen sich auf den Gehwegen Szenen ab, die alltäglich vielfach die Strassenverkehrsordnung (StVO) verspotten. Die gilt nämlich nur theoretisch auch in der Nahe-Metropole.

Gestern gegen 18:35 Uhr parkte der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma ohne jedes Unrechtsbewußtsein seinen Pkw auf dem südlichen Gehweg des Schwabenheimer Weges. Er war nur zu faul das Auto vor dem verschlossenen Tor der Grundstückseinfahrt zu rangieren. Zwei ältere Damen näherten sich auf dem Gehweg radelnd der Gefahrenstelle und wurden durch das Hindernis gestoppt.

Der Autofahrer sah ungerührt zu, wie die Frauen von den Rädern stiegen und diese dann auf der Strasse um das auf dem Gehweg parkende Auto herumschoben. Eine dreistellige Zahl von Leser*Innen hat mittlerweile solche und ähnliche Erlebnisse bei der Redaktion dieser Seite eingereicht. Ein Teil davon gibt an, sich entweder bei der (unzuständigen) Polizei oder der Stadtverwaltung beschwert zu haben. Passiert ist nichts.

Das ist allerdings kein Grund zu resignieren. Unser Rat an die Einwohner*Innen ist: dokumentieren Sie solche Fälle im Bild. Notieren Sie bitte Tag und Uhrzeit. Auch wenn das keine(r) wünscht: es kommt der Tag, an dem in einem solchen Fall Blut fließt. Wenn dann nachgewiesen werden kann, dass die Mißstände flächendeckend bestanden und die zuständigen Stellen hätten handeln müssen, wird dies für die Verantwortlichen zivil-, dienst- und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Denn die Berichterstattung dieser Seite kommt einer öffentlichen Bekanntmachung gleich. Alle mit Posten und Pöstchen wurden von der Redaktion dieser Seite auf dem Weg über Anfragen und Anzeigen auf die Mißstände hingewiesen. Die Rechtsprechung ist ganz klar und unmißverständlich: was wir veröffentlichten, müssen die Verantwortlichen zur Kenntnis nehmen. Und bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.

Die Gerichte werden im Schadenfall prüfen, ob die getroffenen Entscheidungen sachgerecht waren. Dabei liefern wir eine zweite, wesentliche Entscheidungshilfe. Nämlich unsere Dokumentation darüber, wann die Behörden tatsächlich aktiv wurden, insbesondere wenn es galt mißliebige Personen zu verfolgen. Die Diskrepanz zwischen dem Verfolgungsdruck auf jene, die die Fehler der Verantwortlichen aufdecken und der Untätigkeit beim Schutz der Bevölkerung, bricht den Verantwortlichen – bildlich gesprochen – das Genick.

Denn wer Zeit und Personal hat, unbequeme Kritiker zu verfolgen, hätte die entsprechenden Mittel natürlich vorrangig für relevante Probleme einsetzen müssen. Aber ein Teil der aktuell Verantwortlichen ist halt intellektuell sehr einfach strukturiert. Statistik sowie Wahrscheinlichkeitsrechnung erfordert die ein oder andere graue Zelle mehr, als diesen Personen zur Verfügung steht. Die in der Annahme öffentlicher Ämt und Posten zum Ausdruck kommende Selbstüberschätzung wird diesen Personen am Ende dann zum Verhängnis.