Dr. Kaster-Meurer versagt auch bei Änderung der Hauptsatzung

Seit rund zehn Jahren wird Dr. Heike Kaster-Meurer als Bad Kreuznacher Oberbürgermeisterin bezahlt. Trotzdem ist sie nicht in der Lage bei Sitzungen der kommunalen Gremien einfachste formale Regeln zu beachten. Ihre jüngste Fehleistung ist dem seit gestern veröffentlichten amtlichen Protokoll der Stadtratssitzung vom 20. Mai zu entnehmen. Vor drei Wochen wollte die OBin unbedingt eine Änderung der Hauptsatzung durchsetzen.

Nach längerer Diskussion kam es zur Abstimmung, bei der es eine 21 zu 19 Mehrheit für die Änderungen gab. Ausdrücklich erklärte Dr. Kaster-Meurer bei der Bekanntgabe des Ergebnisses, dass damit die Änderung beschlossen sei. Das stimmt aber nicht. Wie die OBin jetzt im Protokoll kleinlaut festhalten mußte, reichen 21 von 41 Stimmen nicht. Denn das ist nur die einfache Mehrheit.

Wegen der Bedeutung der Hauptsatzung hat der Landesgesetzgeber in der Gemeindeordnung (§ 25 Abs. 2) festgehalten, dass diese nur mit “der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder” des Stadtrates beschlossen werden kann. Das sind 23 Stimmen. Korrekte Schlußfolgerung im Protokoll: “Die Hauptsatzungsänderung wurde somit nicht beschlossen”. Für die Gegner der Änderungen ist das ein wichtiger Punktsieg.

Vor allem Wilhelm Zimmerlin (BüFEP), Gerhard Merkelbach (Faire Liste), Mariana Ruhl (FDP), Karl-Heinz Delaveaux (FWG), Thomas Wolff (AfD) und Dr. Herbert Drumm MdL (Freie Wähler) dürfen sich freuen. Sie hatten mit den von ihnen vorgetragenen Bedenken viele Ratskolleg*Innen überzeugt. Wer die Stadtverwaltung auf den Formverstoss der Oberbürgermeisterin aufmerksam machte, ist dem Protokoll leider nicht zu entnehmen.

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