Wolfgang Heinrich schafft Transparenz

Die Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister und der Beigeordnete sind Wahlbeamte. Gewählt auf acht Jahre. Ausgestattet mit auskömmlichen Gehältern. Daher haben diese drei gemäß dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18. November 2020 öffentlich darüber zu informieren, was sie an anderer Stelle als bei der Stadt verdienen. Wolfgang Heinrich hat dies für 2020 gestern im Finanzausschuss getan. Dabei wurde deutlich. Der Bürgermeister konzentriert sich ganz auf die Arbeit für die Stadt. Denn Nebentätigkeiten im eigentlichen Sinne übt er nicht aus.

Weil seine Mitwirkung in den Aufsichtsgremien der städtischen Gesellschaften formal so betrachtet wird, hat er diese akribisch aufnotiert: 125 Euro bekam Heinrich als Aufsichtsratsvoirsitzender der GuT GmbH, 150 Euro in selbiger Funktion für die BGK GmbH, bei der BAD GmbH waren es 153,36 Euro. Und bei der Dienstleistungsgesellschaft für Badewesen und Freizeitanlagen waren es 51,12 Euro. Diese zusammen 479,48 Euro hat Wolfgang Heinrich, wie sich das gehört, korrekt an die Stadtkasse weitergeleitet. Im Ergebnis: kein Cent für die Überstunden der zusammen 17 Sitzungen. Dafür die Arbeit für Weiterleitung und Meldungen.