Lernen mit der Polizei: wie beim Grubegraben, so beim Sprühen

BINGEN – Eine Anwohnerin meldete am vergangenen Samstagabend (5.6.2021) gegen 23.19 Uhr Streitigkeiten in der Stromberger Straße in Bingerbrück. Noch während der Anfahrt der Streife erfolgte eine weitere Meldung über eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Beteiligten vor der Apotheke in der Koblenzer Straße. Vor Ort stellt sich heraus, dass es zu verbalen Streitigkeiten zwischen dem späteren 20jährigen Geschädigten und weiteren Zeugen gekommen war.

In deren Verlauf mischte sich der zunächst unbeteiligte 44jährige Beschuldigte ungefragt ein. In dieser Absicht sprüht er mit einer Dose Tierabwehrspray in Richtung des 20jährigen Geschädigten. Aufgrund eines Windstoßes zum Sprühzeitpunkt gelangte allerdings der Großteil des versprühtes Tierabwehrsprays jedoch in das Gesicht des sprühenden Beschuldigten.

Dieser klagte daher zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme über Schmerzen in den Augen, wie auch der 20jährige Geschädigte. Eine entsprechende Strafanzeige wegen Körperverletzung wurde gefertigt. Beiden Personen wurden vom eintreffenden Rettungsdienst die Augen gespült. Die Moral von der “Geschicht” (Version Polizei): “Sprühe bei einem Windstoß nicht!” (Version Redaktion dieser Seite): “Vor-Sicht nicht nur beim Grubegraben für andere, sondern auch beim Sprühen auf andere”.

Quelle: Polizeidirektion Bad Kreuznach