Die Corona-Not- ist eher eine Feststellbremse

Gastbeitrag von
Sabine Bauer

Grundlage für die Aufhebung der „Bundesnotbremse“ ist § 28b Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IFSG). Danach treten die Maßnahmen (Einschränkungen) des Absatzes 1 an dem übernächsten Tag außer Kraft, sofern an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschreitet. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage. Sonn- und Feiertage gelten nicht als Werktage.

D.h. konkret, dass Christi Himmelfahrt (13.05.2021) als auch der kommende Sonntag (16.05.2021) bei der Berechnung der fünf aufeinander folgenden Tage, nicht mitgezählt werden. Der Landkreis Bad Kreuznach meldete erstmals am Mittwoch, 12.05.2021 eine Unterschreitung des Schwellenwertes von 100, nämlich eine 7-Tage Inzidenz von 93,5. Nach dem Wortlaut aus § 28b Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IFSG) müsste grundsätzlich ab diesem Tag mit der Zählung der fünf aufeinander folgenden Tage begonnen werden.

Die täglich in unserer Pressemitteilung veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Bad Kreuznach, basiert auf den uns täglich durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) zu Verfügung gestellten Zahlen. Diese wiederum werden täglich auf Grundlage unserer bis 14.00 Uhr gemeldeten Infizierten erhoben. In der Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI) werden die Zahlen mit einem Tag Zeitverzögerung gelistet. Dort ist die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Bad Kreuznach erstmals am Donnerstag, 13.05.2021 mit 93,5 aufgeführt.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html

Maßgeblich für das Außerkrafttreten der Bundesnotbremse sind die Inzidenzwerte des RKI. Der Landkreis Bad Kreuznach war somit vorgestern (Feiertag) – entsprechend der Liste des RKI – erstmals unter dem Schwellenwert von 100. Demnach wird voraussichtlich erst gestern, Freitag 14.05.2021, der erste Werktag zur Berechnung der fünf aufeinanderfolgenden Werktage sein.

Sofern wir weiterhin unter diesem Schwellenwert bleiben, dürfte dann nächste Woche Mittwoch (19.05.2021) der fünfte Werktag in Folge sein, so dass dann ab Freitag, 21.05.2021 (0.00 Uhr) die Bundesnotbremse außer Kraft treten würde. Sofern der Landkreis Bad Kreuznach den Schwellenwert von 100 an einem einzelnen Tag wieder überschreitet, müsste die Berechnung erneut beginnen, bis der Schwellenwert an 5 Werktagen in Folge unterschritten wird.

Sabine Bauer ist die stellvertretende Leiterin der Stabsstelle Corona des Landkreises Bad Kreuznach