Hundeangriff auf 8jährigen Jungen bisher nicht aufgeklärt

RÜDESHEIM – Diese Nachricht hatte am letzten Januarwochenende viele Menschen aufgewühlt. Am 30.1.2021 wurde ein 8jähriger Bub, der vor der Haustür spielte, von von einem freilaufenden Hund attackiert. Das aggressive Tier biss das Kind in Arm und Oberschenkel. Mutter und Schwester eilten dem Jungen umgehend zur Hilfe, schafften es nach Angaben der Polizei “den Hund von dem 8jährigen loszureißen” und verhinderten damit Schlimmeres. Ein von der Redaktion dieser Seite befragter Hundetrainer befürchtete damals, dass das Tier erneut auffällig werden könnte.

Grund genug für uns bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachzufragen, wie sich der Fall juristisch weiter entwickelt hat. Der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler teilte dazu mit: “das wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil der Halter des Hundes oder eine sonst für diesen verantwortliche Person leider nicht ermittelt werden konnte”.

Das muss aber nicht das letzte Wort in dieser Sache sein. Wenn sich bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Zeugen melden, die sachdienliche Hinweise zum Hundehalter machen können, werden die Ermittlungen wieder aufgenommen.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

01.02.21 – “8jähriger von freilaufendem Hund gebissen”