Ihr habt diese Landesregierung gewählt – jetzt jammert nicht

Bettina Dickes (CDU) sagt es erfrischend offen. Die SPD-geführte Landesregierung zwingt die Landrätin zu allerlei Unsinn. Jüngstes Beispiel ist die morgen in Kraft tretende neue Allgemeinverfügung. Schon die Sprache, in der diese verfaßt ist, läßt die ganz Herzlosigkeit der Landesbürokraten deutlich werden. Mit dem Deutsch der Goethes und Schillers haben diese ministeriellen Absonderungen nicht das Geringste zu tun. Und die Regelungsinhalte sind ebenso schlüssig und logisch, wie die Behauptung “nachts ist es kälter als draussen”. An zwei Beispielen läßt sich diese traurige Tatsache anschaulich machen.

Gestern Abend im Salinental. Sechs junge Menschen spielen Federball. Machen sie das am Mittwoch wieder, kann ein Bußgeld von 2.500 Euro oder gar 25.000 Euro die Folge sein. Dabei ist das, was diese junge Menschen machen, infektionstechnisch vollkommen ohne Belang. Kehren die selben jungen Menschen nach hause in ihre Familien zurück und suchen dort körperliche Nähe, ist dies infektionstechnisch höchst relevant. Aber natürlich nicht strafbar. Die Landesjuristen formulieren das in Ziffer sechs der Allgemeinverfügung wie folgt:

“Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18. CoBeLVO ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während der gesamten sportlichen Betätigung”. Der zweite Tiefschlag aus Mainz besteht in der Ausgangssperre. Ziffer 12 der Allgemeinverfügung bestimmt diesbetreffend:

Auch diese Bilder gehören ab morgen für Tage der Vergangenheit an. Weil es in Kirn …

“Das Verlassen einer im Gebiet des Landkreises gelegenen Wohnung oder Unterkunft und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist täglich im Zeitraum zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt. Während des in Satz 1 genannten Zeitraums ist der Aufenthalt im Gebiet der oben genannten Gebietskörperschaften grundsätzlich auch Personen, die nicht dort sesshaft sind, untersagt”. Dieser gravierende Eingriff in Grundrechte wird vom Verwaltungsgericht Mainz in einem aktuellen Beschluß vom 15. April 2021 (Az: 1 L 291/21.MZ) kritisch hinterfragt.

… Infektionen gibt, müssen die Geschäfte in Bad Kreuznach schliessen.

Und wenn schon für die Stadt Mainz fraglich ist, ob dort eine Ausgangssperre angemessen sein kann, liegt die Lage im Kreis Bad Kreuznach erst recht ganz anders. Denn hier ist – anders als in Mainz – genau bekannt, wo die Infektionsherde liegen. In und um Kirn. Während zeitgleich in den Verbandsgemeinden Langenlonsheim-Stromberg, Rüdesheim, Bad Kreuznach und der Kreisstadt die Lage stabil ist. Trotzdem zwingt die Landesregierung den Menschen im Ostteil des Kreises die selben Einschnitte auf, wie im Westkreis.

Die Sonne scheint. Jeder Facharzt empfiehlt frische Luft im Freien zur Gesundheitserhaltung. Und die SPD-geführte Landesregierung schliesst die Aussengastronomie.

Ein krasser Verstoss gegen den grundgesetzlich geschützten Grundsatz, demzufolge wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf. Natürlich weiß keiner, ob eine CDU-geführte Landesregierung es besser machen würde. Aber SPD, Grüne und FDP machen es in jedem Fall falsch. Daher einen – natürlich ironisch gemeinten – Dank an alle, diese Landesregierung im Amt bestätigt haben. Um so länger die Pandemie andauert, um so klarer wird: das Coronavirus ist weniger eine biologische Bedrohung, sondern mehr ein sozialwissenschaftliches Analysetool, das einerseits die Systemschwächen und andererseits die Denkfehler in Bürger*Innenköpfen gnadenlos offenlegt.