Falschparker – Report (68)

Die Meinung in der Redaktionskonferenz war eindeutig: wer so parkt ist in jedem Fall behindert. Hat intellektuelle und andere Defizite. Denn auch wenns ein fetter SUV ist. Gleich zwei der extra breiten Behindertenparkplätze zuzustellen, zeugt von weitreichenden Problemen.

Diese lassen sich im konkreten Fall allerdings nicht unter “aussergewöhnlich gehbehindert” zusammenfassen. Aber nur diese Einstufung, dokumentiert in einem entsprechenden Ausweis, der im Fond des Pkw auszuliegen hat, berechtigt zum Parken auf einem der einschlägig beschilderten Sonderparkplätze in der Rossstrasse. Andere Behinderungen nicht.

Auch die weiteren Bilder dieses Reports legen die Vermutung nahe, dass viel mehr am Strassenverkehr Teilnehmende mentale Probleme haben. Denn welcher normale Geisteszustand erlaubt es einem Fahrzeugführer einen Gehweg vollständig zuzuparken? Oder sein Auto direkt vor einem Zebrastreifen sichtbehindernd abzustellen?

Wer das bei klarem Verstand macht, dem muss erhebliche kriminelle Energie unterstellt werden, weil er Fußgänger*Innen auf die Strasse bzw in gefährliche Situationen zwingt, wo sie ähnlich “denkenden” Zeitgenossen vollkommen schutzlos ausgeliefert sind. In Bad Kreuznach bekommen solche Täter*Innen nicht mal Knöllchen.

In Grossstädten schwingt da auch schon mal tagsüber der Baseballschläger. Demgegenüber ist der Radler auf dem Gehweg in der Planiger Strasse mehr eine gefährdungstechnische Petitesse. Zumal er tatsächlich sehr langsam fuhr.

Um diese Fälle möchte sich die Polizeiinspektion (die für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs nicht zuständig ist) in den kommenden Tagen und Wochen im Rahmen einer Innenstadtschutzoffensive kümmern. Wir freuen uns darüber und wünschen guten Erfolg.