Sperrmüllberge mit und ohne künstlerischen Hintergrund

Eigentlich soll die Verwaltung den Bürger*Innen dienen. Das wäre auch möglich. Durch Ermittlung der Bedürfnisse der Bevölkerung. Und Anpassung bürokratischer Prozesse an die entsprechenden Ergebnisse. Bei der Abfallentsorgung ist es leider so nicht. Zuständig ist auch in der Stadt Bad Kreuznach der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWB). Und der gestaltet die Abläufe nicht einwohner*Innenfreundlich. Sondern bürokratenfreundlich.

Schließlich soll beim AWB ja keine Person ins Schwitzen kommen, nur weil ein wohnungsauflösender Haushalt keinen Transporter zur Verfügung hat, um den Sperrmüll selbst zum Wertstoffhof zu fahren. Statt eines flexiblen Systems verlangen die Bürokraten eine Anmeldung mit wochenlanger Wartezeit. Die Folge. Illegale Müllentsorgung. Und überall im Stadtgebiet türmen sich Sperrmüllberge. Aktuell in der Ernst-Barlach-Strasse mit künstlerischem Hintergrund.

Und dem für die Allgemeinheit angenehmen Nebeneffekt, dass dort für die Entsorgung nicht die Steuerzahler*Innen aufkommen müssen. Denn die Abfälle stehen auf einem Privatgrundstück. Im Weyroth ist das ganz anders. Vor dem Haus 18 bis 22 türmt sich das Ergebnis einer Haushaltsauflösung auf den ohnehin knappen Parkflächen. Also auf öffentlichem Grund und Boden. Weil die zuständigen Ordnungsämter sich nicht in der Lage sehen die Verantwortlichen, etwa durch eine Befragung der Nachbarn, zu ermitteln, zahlt die Beseitigung des Desasters wieder einmal die Stadtkasse.