ver.di gegen Steuernachzahlung wegen Kurzarbeitergeld

Wer in 2020 Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss vermutlich Steuern nachzahlen. Schuld ist eine kompliziert klingende Regel: der Progressionsvorbehalt. Kurzarbeitergeld (Kug) ist zwar steuerfrei, wird aber nachträglich indirekt belastet. Denn die Leistung erhöht den Steuersatz für den Rest des zu versteuernden Einkommens. Das nennt sich Progressionsvorbehalt. Damit dies auch berechnet werden kann sind Bezieher von Kurzarbeitergeld gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt auch für die Aufstockungen die manche Arbeitgeber gezahlt haben.

Somit kann sich niemand der Überprüfung zur möglichen Steuernachzahlung entziehen. Bereits letzte Woche hatten stellvertretend für fast 100.000 Beschäftigte viele Personal und Betriebsräte in einer von Verdi initiierten Petition an die Bundesregierung gefordert, diese Regelung entweder für Corona Lohnersatzleistungen auszusetzen oder wenigstens mit einem ausreichenden Freibetrag zu versehen. „Die Betroffenen sind doppelt getroffen. Zunächst haben sie teilweise mehr als 1/3 ihres bisherigen Lohns verloren und müssen nun noch hunderte von Steuern nachzahlen.

Es betrifft Branchen die sowieso schon nicht die besten Löhne erhalten. Um die fälligen Lebenshaltungskosten wie Miete und Strom weiter zu zahlen haben viele schon Kredite aufnehmen müssen, die nun drohende Nachzahlung muss gestoppt werden“, so der zuständige Gewerkschaftssekretär Jürgen Rinke-Oster von Verdi Landesbezirk Rheinland-Pfalz Saarland. Die von der Corona Pandemie besonders betroffenen Betriebe und deren Betriebsräte von Berge&Meer (Vertrieb aller Aldi Reisen) und des Nürburgrings haben gemeinsam mit Verdi nun die Online Petition gestartet:

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-zusaetzlichen-steuern-wegen-lohnersatzleistungen-auch-nicht-bei-kurzarbeit

Wir haben natürlich die Erwartungshaltung, dass die Politik und gerade auch die Landesregierung in RLP unsere Forderung versteht und auch unterstützt. Denn RLP hatte bereits im Dezember 2020 im Bundesrat versucht eine Ausnahme zu erreichen. Damals hatte dies kaum jemand öffentlich wahrgenommen, dies soll sich nun mit der Petition ändern, so die Hoffnung der Betriebsräte. Da auch dieses Jahr weiter viele Betriebe in Kurzarbeit sind, gilt unser Ziel natürlich auch für die Steuererklärung 2022.

Quelle: ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland