Auch heute wieder ein offener Rechtsbruch durch die Stadtverwaltung?

Die Vorschriften der Gemeindeordnung und andere Rechtsvorschriften werden von der Stadtverwaltung gern mal nicht beachtet. Vor allem, wenn es den politischen Interessen der Oberbürgermeisterin nutzt. Oder die Einhaltung von Recht und Ordnung Unbequemlichkeiten für einen Teil der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker mit sich bringt. Das geschieht oft versteckt in Sitzungen oder Terminen, an denen “normale” Menschen nicht teilnehmen. Im Wissen um die alte Bürokratenweisheit: “wo kein Kläger, da kein Richter”. In dem Fall, über den wir hier berichten, wird die Stadtverwaltung damit nicht durchkommen.

Denn es stehen bereits eine handvoll EinwohnerInnen bereit, die die ständigen Beschneidungen ihrer Rechte durch die Stadtverwaltung nicht länger hinnehmen – und klagen werden. Stein des Anstosses ist die für heute terminierte Sitzung des Planungsausschusses. In der Einladung und in der öffentlichen Amtlichen Bekanntmachung heisst es wörtlich: “die Präsenzsitzung findet statt, wenn die am 23.03.2021 von der Kreisverwaltung gemeldete 7-Tages-Inzidenz unter 50 liegt”. Die regelmäßigen LeserInnen dieser Seite wissen: der am 23. März 2021 von der Kreisverwaltung gemeldete Inzidenzwert wurde von uns am 24. März 2021 korrekt veröffentlicht.

Er beträgt 60. Da nach der in den Grundschulen der Stadt Bad Kreuznach unterrichteten Variante der Mathematik 60 nicht unter 50 liegt (es gibt ältere Mitbürger*Innen, die behaupten sich an Lehrer-Erklärungen zu erinnern, demzufolge 60 über 50 liegt – aber die haben die Schule zu einer Zeit besucht, als Zeugnisse noch Leistungnachweise waren und keine Sympathiebekundungen), müßte die Sitzung seit zwei Tagen abgesagt sein. Ist sie aber nicht. Auch in dem Versuch der Stadtratssitzung in Form einer Videokonferenz gestern Abend wurde nicht über eine Absage informiert. Auf bad-kreuznach.de wurde noch heute Morgen der Termin als Präsenzsitzung im Verwaltungsgebäude Brückes angekündigt.

Unbedarfte Stadtseiten-Leser*Innen dürfen daher davon ausgehen, dass die Sitzung stattfindet. Während Zeitungsleser*Innen, die durchschnittlich besser informiert sind, in Kenntnis der Inzidenzwerte von einer Absage ausgehen müssen. Ein Fehler ist durch das Versagen der Stadtverwaltung in jedem Fall schon gemacht: entweder findet die Sitzung unter Leitung von Dr. Kaster-Meurer statt. Dann hat die Oberbürgermeisterin die Einwohner*Innen schriftlich getäuscht. Oder sie wird heute, nur wenige Stunden vor Sitzungsbeginn, abgesagt. Dann weiß jede Nutzerin der Stadtseite, dass man dieser nicht trauen kann. Selbst die Älteren können sich an ein so niedriges Niveau von Verwaltungsarbeit nicht erinnern …