Einzel- und Versandhandel: ver.di fordert 4,5% mehr Lohn und Gehalt

Die Kündigung der Tarifverträge für Entgelte wurde bereits am 17.2.2021 in einer Tarifkonferenz der ver.di-Tarifkommission beschlossen. Nach ihrer Meinung muss sich Respekt und Wertschätzung auch in Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütung abzeichnen. Darum hat die rheinland-pfälzische Tarifkommission für den Einzel- und Versandhandel am 09.03.2021 folgende Forderung zur Erhöhung der Einkommen beschlossen und an den Einzelhandelsverband Rheinland-Pfalz schriftlich übermittelt:

# Erhöhung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütung um 4,5 % und 45 € im Monat
# Erhöhung der Einkommen der unteren Beschäftigungsgruppen auf ein rentenfestes Mindesteinkommen von 12,50 € je Arbeitsstunde
# Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen
# Die Tarifverträge des rheinland-pfälzischen Einzel- und Versandhandels sollen wieder allgemeinverbindlich werden

Für die tarifgebundenen Krisenunternehmen will ver.di durch differenzierte Unternehmens-Tarifverträge gesonderte Lösungen zur Zukunfts- und Beschäftigungssicherung schaffen. „Die Beschäftigten im Handel leisten täglich wertvolle Arbeit für die Gesellschaft und für die Unternehmen, uns war das schon vor der Corona Krise klar, diese wurde durch die Pandemie nur für alle deutlicher. Respekt und Applaus reichen hier nicht mehr aus, Respekt und Anerkennung muss sich für alle, die in einer für die Gesellschaft so wichtigen Branche arbeiten im Einkommen abzeichnen.

Die Menschen im Handel verdienen ein Einkommen, das ihnen zum täglichen Auskommen gut reicht und für eine Rente, die sie nicht von Altersarmut betroffen macht. Deshalb ist ein rentenfestes Mindesteinkommen enorm wichtig,“ sagt Monika Di Silvestre, Landesfachbereichsleiterin der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Verhandlungsführerin für den Einzel- und Versandhandel in Rheinland-Pfalz.

„Die Branchendaten belegen, dass die Beschäftigten im Einzel- und Versandhandel in Rheinland-Pfalz zu dem Umsatzplus von 5,7 % durch ihre gute Arbeit erheblich beigetragen haben, darum müssen sie auch am Erfolg beteiligt werden. Manche Beschäftigte hatten aufgrund Kurzarbeit, oft über längere Zeit, Einkommensverluste. Da davon auszugehen ist, dass die Umsätze und Gewinne auch in diesen Betrieben wieder steigen werden, muss auch für sie ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden,“ ergänzt die Verhandlungsführerin.

Weiter erklärt sie: „Die enorme Wettbewerbsverdrängung im Einzelhandel wird weitgehendst über Dumpinglöhne und damit auf dem Rücken der Beschäftigten betrieben. Dadurch haben wir nicht nur die Situation, dass die Menschen im Einzelhandel durch niedrige Einkommen später von Altersarmut bedroht sind, sondern dass ihnen zusätzlich noch Jobverlust droht. Durch die Wiedereinführung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge (AVE) würden für alle Betriebe im Einzel- und Versandhandel gleiche Bedingungen für Personalkosten geschaffen und damit Tarifflucht und Wettbewerbsverzerrung ein großes Stück minimiert werden.“

„Die Tarifkommission erwartet für die kommenden Verhandlungen mit den Arbeitgebervertretern ein anerkennendes und wertschätzendes Angebot,“ endet die Verhandlungsführerin.

Text: ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland