Wahlplakate beschädigt

Strafrechtlich handelt es sich um Sachbeschädigung. Politisch ist es genau das, was keiner wollen kann: Gewaltanwendung gegen die Wahlwerbung Andersdenkender. Getroffen hat es die Großplakate von CDU und FDP, die zwischen Bad Kreuznach und Hackenheim im Bereich der Einmündung Panzerstrasse aufgestellt sind.  Als Beschädigungen sind festzustellen: Teilabrisse der Plakate, das Aufsprühen der Buchstaben SED und das Aufkleben eines mit “Impfen macht frei” beschrifteten Maskenbildes.