Corona-Testpflicht: Landesregierung ordnet Absonderung an

Da kann die amtierende Ministerpräsidentin noch so schön von Wahlkampfplakaten lächeln. Die von ihrer Regierung verfügte Landesverordnung läßt schon durch die Wortwahl Zweifel aufkommen, ob diese sich tatsächlich an Mitmenschen richtet. Oder an Untertanen: “Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen”. Die in der Sprache des Kaiserreiches verfasste Absonderungs-Anordnung vom Freitag vergangener Woche (12.2.2021) wurde von der Kreisverwaltung “in einfacher Sprache zusammengefasst”.

Und das Ergebnis im beigefügten Schaubild gestern veröffentlicht. Wer sich in die sprachlichen Untiefen des Originaltextes vertiefen mag um zu erkennen, dass der in den Parkinsonschen Gesetzen beschriebene Schoß bürokratischer Wahnvorstellungen noch sehr fruchtbar ist, mag diese PDF aufrufen: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/15._CoBeLVO/AbsonderungVO.pdf