Falschparker – Report (62)

Abwechslung erfreut. Das wußten schon die alten Römer (“variatio delectat”). In diesem Sinne hat uns gestern eine Falschparkerin Ablenkung verschafft. Sie stellte ihren Pkw auf einen der Behindertenparkplätze Nähe Löwensteg. Ein vor Tagen abgelaufener Parkschein in Verbindung mit einer Parkscheibe und einem Lichtbildkärtchen soll in deren Wahrnehmung den gesetzlich vorgeschrieben Behindertenparkausweis für Menschen mit Schwerbehinderung und mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) ersetzen.

Diese Handlungsweise bestätigt zwar eine gravierende Einschränkung. Zum Parken auf den Sonderplätzen berechtigt aber lediglich eine der Fortbewegung. Nicht eine mentale Schwäche. Drumherum standen noch einige Falschparker. Zusammen sechs Autos, die keine 100 Meter entfernt von einem BGK-Parkhaus rechtswidrig parkten. Wodurch der städtischen Gesellschaft mindestens 10 Euro entgangen sind. Geld, dass diese dringend benötigt. Hilfe durch Kontrollkräfte des ruhenden Verkehrs gabs leider nicht.