AfD verlangt die Durchführung von Präsenzsitzungen

Deutlich wie nie zuvor hat gestern die AfD-Stadtratsfraktion bei der Oberbürgermeisterin die Durchführung von Präsenzsitzungen verlangt. Fraktionsvorsitzender Thomas Wolff legte bei Dr. Kaster-Meurer schriftlich “Protest ein gegen die grassierende Unsitte der Online-Sitzungen der Gremien”. Ohne Umschweife wirft Wolff der OBin vor, dass deren “Blockadehaltung gegenüber Präsenzsitzungen rational nicht nachvollziehbar ist und die wichtige Arbeit in den Gremien behindert”.

Klar spricht Wolff “das intransparente Zustandekommen einer ⅔ Mehrheit für Onlinesitzungen an. Es wird von Seiten der Verwaltung zur Abstimmung aufgerufen und dann behauptet, die ⅔ Mehrheit sei zustande gekommen. Die Ausschussmitglieder haben keinerlei Möglichkeit dies nachzuvollziehen”. Tatsächlich weigert sich die Stadtverwaltung – rechtswidrig – die Namen jener Ausschußmitglieder bekanntzugeben, die Onlinesitzungen verlangen. Eine entsprechende schriftliche Anfrage der Redaktion dieser Seite ist seit vielen Tagen unbeantwortet, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe der entsprechenden Namen gilt.

Die AfD spricht auch die von der Oberbürgermeisterin vollständig unterlassenen Begründung für die Onliensitzungen an. Genau diese Begründung aber ist alleinentscheidend für die Frage, ob rein theoretsich eine Onlinesitzung durchgeführt werden kann. Ohne eine vorher konkret gegebene Begründung kann jeder gefaßte Beschluß sei es von Ausschuß- oder Stadtratsmitgliedern sei es von ausgeschlossenen Bürger*Innen angefochten werden.

Der AfD-Brief im Wortlaut

“Guten Tag Frau Oberbürgermeister Dr. Kaster-Meurer, die AfD-Fraktion legt Protest ein gegen die grassierende Unsitte der Online-Sitzungen der Gremien. Ihre Blockadehaltung gegenüber Präsenzsitzungen ist rational nicht nachvollziehbar und behindert die wichtige Arbeit in den Gremien. Die AfD-Fraktion wurde vom Souverän in den Stadtrat und ihm angeschlossenen Gremien gewählt, um dort u. a. die Verwaltung zu kontrollieren. Onlinesitzungen sind aufgrund ihre Charakters ungeeignet dieser Verantwortung adäquat nachzukommen.

Oder sie finden erst garnicht statt, wie die für den am 03.02.2021 vorgesehene Sitzung des PLUV. Abgesagt wurde diese Sitzung mit der fadenscheinigen Begründung „Corona-Situation“. Welche „Corona-Situation“ meinen Sie genau? Der Inzidenzwert sinkt, das Krankenhaussterben nimmt weiter zu. Weder die Bundesregierung noch die Landesregierung haben bis heute belastbare medizinische Kennziffern nennen können, mit der sich die Infektionssituation von denen der Vorjahre außergewöhnlich unterscheidet. Selbst die SPD- und Grünen-Fraktion haben ihre Blockadehaltung gegenüber Präsenzsitzungen aufgegeben.

Sie nahmen an der Sitzung des Finanzausschusses am 01.02.2021 im großen Sitzungssaal im Gebäude der Kreisverwaltung teil. Insbesondere prangern wir das intransparente Zustandekommen einer ⅔ Mehrheit für Onlinesitzungen an. Es wird von Seiten der Verwaltung zur Abstimmung aufgerufen und dann behauptet, die ⅔ Mehrheit sei zustande gekommen. Die Ausschussmitglieder haben keinerlei Möglichkeit dies nachzuvollziehen. Sie, Frau Oberbürgermeister Dr. Kaster-Meurer, ließen vor kurzem eine Mail an die Ratsmitglieder verschicken, deren Inhalt ein Zeitungsartikel war.

Der Zeitungsartikel bestand aus dem Kommentar eines Redakteurs der gewählte Mandatsträger dazu aufrief, sich auf die Weisheit der Verwaltung zu verlassen. Das Versenden dieser Mail war eine Provokation und ist eine an Arroganz (der Macht) nicht zu überbietende Frechheit gewesen. Die AfD-Fraktion vertraut und verlässt sich eben nicht auf die Weisheit der Verwaltung. Wir fordern Sie, Frau Oberbürgermeister Dr. Kaster-Meurer, auf Ihre Blockadehaltung gegenüber Präsenzsitzungen und dem bewussten Ausschließen weiter Teile der Bevölkerung aufzugeben.

Die Qualität der Technik für die Onlinesitzungen ist mangelhaft und obendrein auf 50 Teilnehmer begrenzt. Das ist für eine Stadt in der Größenordnung von Bad Kreuznach und Ortsteile nicht akzeptabel. Dies ist Ihnen alles bekannt. Die Verwaltungsmitarbeiter sind in ihrem Bemühen, die Technik am Laufen zu halten, nicht zu beneiden – ihnen gilt unser ausdrückliches Lob. Seit dem 25. Januar 2021 gelten im Kreis Bad Kreuznach neue Coronaschutzvorschriften. Die Kreisverwaltung teilt diese wie folgt mit: „Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Ausschüssen, Zweckverbände etc. sind unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsvorgaben gestattet.“

Das es möglich ist, unter Beachtung der aktuell gültigen Coronabekämfungsvorschriften Gemeindesitzungen durchzuführen, ist hinlänglich bewiesen. Der städtische Kindergarten Hermann Rohloff in der Dürerstraße ist geöffnet. Die Kinder spielen draußen an der frischen Luft und werden von eng beieinander stehenden Kindergärtnerinnen – ohne irgendwelche Bedeckung vor den Atemwegen – beaufsichtigt. Andererseits gilt in Teilen von Bad Kreuznach einen Zwang, die Atemwege zu bedecken. Rational ist diese „Corona-Situation“ nicht zu erklären. Gemäß § 37 Abs. 1 i.V. mit § 34 und § 35 GemO sind Gemeinderatssitzungen, worunter auch Ausschusssitzungen fallen, als Präsenzsitzungen durchzuführen. Wir als AfD-Fraktion bestehen darauf und fordert Sie, Frau Oberbürgermeister, auf dem Folge zu leisten. Hochachtungsvoll Thomas Wolff Fraktionsvorsitzender”