Bürgermeister Heinrich: Dank an das Land für 623.000 Euro

Der Hintergrund ist komplex. Der Sachverhalt höchst erfeulich. Die Stadt Bad Kreuznach erhält vom Land 623.000 Euro Ausgleichszahlung für Jahresverluste bei der Abwasserbeseitigung für die neun Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg. In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses ließ Bürgermeister Wolfgang Heinrich eigens die Tagesordnung ändern, um die Mitteilung machen zu können. Das Minus war im Zusammenhang mit der Kommunal- und Verwaltungsreform von 2014 bis 2016 entstanden.

Grundlage der Zuweisung ist das „Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg“, das der Landtag in seiner Sitzung am 15. Dezember beschlossen hat und das am 22. Dezember in Kraft getreten ist. Das Schreiben aus dem Innenministerium ging der Stadtverwaltung jetzt und ist zudem nachrichtlich an die Bürgermeister der betroffenen Verbandsgemeinden Bad Kreuznach und Rüdesheim gerichtet.

„Ich bedanke mich beim Land Rheinland-Pfalz, das aufgrund unseres Sachvortrages sogar eigens das Gesetz geändert hat, um uns helfen zu können”, erklärte Bürgermeister Heinrich, der den zugrundeliegenden Sachverhalt schon im vergangenen Jahr den Mitgliedern des Finanzausschusses ausführlich vorgestellt hatte. Der Betrag werde kurzfristig auf das Konto der Stadt Bad Kreuznach überwiesen, heißt es in dem Schreiben. Mit der Gewährung der Zuweisung sieht das Land die Umsetzung des Paragrafen 5 (Ausgleich von Differenzbeträgen) der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt und der VG Bad Münster vom 24. Juni 2014 als erledigt an.

Zum Hintergrund: Die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg wurde zum 1. Juli 2014 aus der gleichnamigen Verbandsgemeinde ausgegliedert und aufgelöst und ihr Gebiet in die Stadt Bad Kreuznach eingegliedert. Die Ortsgemeinden der ehemaligen VG Bad Münster (Altenbamberg, Duchroth, Feilbingert, Hallgarten, Hochstätten, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen) wurden jedoch erst zum 1. Januar 2017 in die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach beziehungsweise Rüdesheim eingegliedert und damit die Gebietsänderung abgeschlossen.

Gemäß der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bad Kreuznach und der VG Bad Münster übernahm der städtische Abwasserbetrieb vom 1. Juli 2014 bis 31.Dezember 2016 die Abwasserentsorgung im Gebiet der neun Ortsgemeinden. Die damit entstandenen Jahresverluste in Höhe von 623.000 Euro wurden nun durch die Ausgleichszahlung des Landes beglichen.

Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach