Dr. Kaster-Meurer plant Hauptausschuss erneut als Videokonferenz

“Die Hauptausschusssitzung am 8.2.2021 soll wieder in Form einer Videokonferenz stattfinden”. Mit dieser Feststellung erfreute das Hauptamt gestern am frühen Nachmittag die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker. Zumindest jenen Teil, der sich so ungern öffentlicher Beobachtung aussetzt, dass er-sie-es selbst für die Ausübung eines öffentlichen Amtes die Abgeschiedenheit von Privaträumen bevorzugt. Nur für den Hinterkopf: dabei handelt es sich um die selben Kommunalpolitker*Innen, die keinerlei Bedenken artikuliert hatten und null Initiative zeigten, als im März und April 2020 Supermarktkassiererinnen ohne jede Schutzvorrichtung ihre Arbeit machen mußten.

2/3 der Mitglieder müssen zustimmen

Zum Glück verhindert der Gesetzgeber allzu eigennütziges Verhalten öffentlicher Amtsträger*Innen durch demokratische Schutzvorschriften. Eine ist: mindestens zwei Drittel der Mitglieder eines Gremiums müssen einer Videokonferenz zustimmen. Diese müssen das, so die schriftliche Aufforderung aus dem Stadthaus, “bis spätestens Montag den 1.2.2021” mitteilen. Wobei die wörtliche Mitteilung wieder einmal falsch ist. Lukas Wirz schreibt, die Mitglieder sollten mitteilen, “ob Sie mit der Durchführung einer Online-Sitzung einverstanden sind oder nicht”.

Unzulässiger Manipulationsversuch?

Eine derartige Mitteilung mag man sich im Hauptamt zwar wünschen. Die Rechtslage aber ist eine andere. Wer keine Videokonferenz möchte, muss das nicht mitteilen. Nicht zu antworten ist vollkommen ausreichend. Denn die Gemeindeordnung fordert lediglich Zustimmungserklärungen. Daher ist die unter dem Deckmäntelchen der “Vereinfachung” vom Hauptamt gleich mit geschickte “Abstimmungsfunktion” möglicherweise sogar als unzulässiger Manipulationsversuch der Ausschussmitglieder und damit als rechtswidrig zu verwerfen.

Digitalisierungsversessene blockieren Kommunalpolitik

Da sich die Bad Kreuznacher Stadtverwaltung dafür entschieden hat, die Koblenzer Verwaltungsrichter vieles entscheiden zu lassen, wird auch dieses Detail wohl Gegenstand gerichtlicher Prüfung werden. Nämlich dann, wenn sich die 2/3-Mehrheit findet und die Sitzng als Videokonferenz stattfinden sollte. Dies könnte auf eine von der Oberbürgermeisterin und der Digitalisierungsversessenen zu verantwortenden Blockade der Kommunalpolitik hinauslaufen. Weil Eilanträge in Koblenz die direkte Konsequenz wären.

Keine Rechtfertigung durch das aktuelle Infektionsgeschehen

Und in der Folge durch Eilentscheidungen der Fortgang von Lösungen in Sachfragen gestoppt würde. Denn ob bei seit Tagen sinkenden Infektionswerten im Kreis Bad Kreuznach rechtlich eine “Notsituation” besteht, muss angesichts der einschlägigen Gerichtsurtele in anderen Regionen sehr bezweifelt werden. Dazu kommt. Eine inhaltliche Begründung für die Durchführung von Videokonferenzen gibt es (natürlich) nicht. Mit keinem Wort wird eine Rechtfertigung durch das aktuelle Infektionsgeschehen versucht.

Gericht verlangen differenzierte Begründungen

Aber genau das, das Erfordernis einer in der Lebensrealität abgesichterten Begründung für jede Form einschränkender Maßnahmen, haben die Richter den öffentlichen Verwaltungen seit dem vergangenen Frühjahr bereits mehrfach als Hausaufgabe ins Stammbuch geschrieben. Mindestens mißverständlich ist die letzte Aussage in dem Schreiben aus dem Hauptamt: “wenn wir eine entsprechende 2/3-Mehrheit erreicht haben, werden wir Sie entsprechend nächste Woche unter Angabe der Tagesordnung zur Sitzung einladen”. Ja, wenn … Und was passiert, wenn nicht?

Beschwerde des Karl-Heinz Delaveaux anhängig

Soll dann allen Ernstes auf eine Präsenzsitzung verzichtet werden? Über all dieser Kompetenz- und Führungslosigkeit schwebt zur Abrundung des düsteren Bildes der aktuellen Stadtpolitik noch das Damoklesschwert in Form der Delaveaux-Beschwerde. Der Fraktionsvorsitzende von FWG / BÜFEP hatte am vergangenen Wochenende bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD in Trier eine Vielzahl von Rechtsverstössen gerügt, die im Zusammenhang mit der ersten Videokonferenz des Hauptausschusses zu beklagen waren.

Belastende Fakten zusammengetragen

Die von Karl-Heinz Delaveaux zusammengetragenen Fakten sind so belastend, dass alles andere als ein Eingreifen der Aufsichtsbehörde wieder nur zum Gang vors Verwaltungsgericht führen würde. Und dort ist Dr. Kaster-Meurer aufgrund zweier anderer gegen sie erfolgreich gerichteten Klagen in unguter Erinnerung. Die nächste Verurteilung würde es ihren politischen Gegnern sehr leicht machen, breite Bevölkerungskreise davon zu überzeugen: Heike kanns eben nicht.

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