Dr. Bettina Mackeprang beklagt für verärgerte Mitbürger “anstößige Hundekegel“

Gastbeitrag von
Dr. Bettina Mackeprang

Hundebesitzer haben in der Regel viel Freude an ihren vierbeinigen Begleitern. Doch teilen diese auch alle anderen Mitmenschen? Nicht uneingeschränkt, denn „anstößige Hundekegel” auf Gehwegen, Grünflächen und sogar in den Sandkästen der Kinderspielplätze verärgern immer wieder unsere Mitbürger. Der Konflikt ist hier quasi vorprogrammiert. Zur Ehrenrettung zahlreicher Hundebesitzer muss aber auch gesagt werden, dass die meisten von ihnen eher peinlich darauf achten, dass ihre Hunde nichts Anstößiges in der Öffentlichkeit hinterlassen. Sorglose Hundebesitzer hingegen meinen, dass andere verpflichtet seien, sich um die Hinterlassenschaften zu kümmern.

Sie entgegnen Aufforderungen zur Beseitigung mit der Frage: “Wozu zahle ich eigentlich Hundesteuer?” Die Hundesteuer in Deutschland jedoch wird nicht etwa dafür entrichtet, dass die Hundefäkalien von Dritter Seite entfernt werden. Die Hundesteuer stellt vielmehr ein Regulativ dafür dar, das sich die Anzahl der Hunde in überschaubaren Grenzen hält. Es handelt sich hierbei mithin um eine gesundheitspolizeiliche Maßnahme, weil Hundekot nämlich eine gefährliche Infektionsquelle für bestimmte Erkrankungen ist. Dass Hunde auf den Spielplätzen nichts zu suchen haben, muss selbstverständlich sein. Aber auch in öffentlichen Spiel- und Liegewiesen dürfen Hunde nicht frei umherlaufen.

In den vergangenen Wochen musste ich mir als Ortsvorsteherin von Bad Münster am Stein-Ebernburg viele Klagen über diverse Hundehäufchen an den verschiedensten Stellen und Plätzen anhören. Einige Mitbürger lassen ihre vierbeinigen Freunde nicht nur auf Gehwegen, Grünstreifen oder in Vorgärten koten. Hemmungslose Hundehalter schrecken nicht davor zurück ihre „Gefährten“ selbst auf Friedhof oder Spielplatz mitzunehmen, damit sie dort ihr „Geschäft” verrichten können.

Mit Tierliebe und Tierschutz hat das gar nichts mehr zu tun – im Gegenteil, das fordert den Unmut anderer Bürger geradezu heraus. Daher richte ich als Ortsvorsteherin noch einmal den Appell an alle Hundehalter: Hundekot ist Abfall, zu dessen Beseitigung der Hundehalter verpflichtet ist. Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Kreuznach regelt in § 4 Abs. 5, dass Tierhalter derartige Verunreinigungen vermeiden müssen. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten (§ 10 Abs. 1 Nr. 12) und können mit Geldbuße geahndet werden.

Dr. Bettina Mackeprang ist Ortsvorsteherin des Stadtbezirkes Bad Münster am Stein / Ebernburg und arbeitet ehrenamtlich im Stadtrat mit