Maskenzwang in der Innenstadt wird mißachtet

Es sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Der Zwang in der Innenstadt eine Alltagsmaske tragen zu müssen. Diese Vorschrift gilt nach wie vor. Und das seit vorgestern aufgehobene Verbot aus nicht beruflich oder gesundheitlich veranlaßten Gründen nach 21 Uhr auf die Strasse zu gehen. Aber scheinbar verstehen einige den Unterschied nicht. Denn gestern nahm die Zahl der Maskenträger*Innen in der Fußgängerzone anteilig stark ab.