Maskenpflicht in der Fußgängerzone bleibt bestehen

Diese Seite hatte es bereits gestern gemeldet: die Allgemeinverfügung bezüglich der nächtlichen Ausgangssperre wird aufgehoben. Dies teilte Bettina Dickes, die Landrätin des Landkreises Bad Kreuznach, mit. Bereits am Montag hatte sie sich mit dem Gesundheitsministerium diesbezüglich in Verbindung gesetzt. Dort war das Einvernehmen für die Aufhebung erteilt worden, jedoch mit dem Hinweis, zunächst die Bund-Länder-Konferenz abzuwarten. Denn dort stand unter anderem eine allgemeine nächtliche Ausgangssperrein ganz Deutschland zur Debatte.

Nachdem diese nun nicht kommt und die Inzidenzwerte seit Tagen deutlich unter 200 liegen, sieht Landrätin Dickes keine Rechtsgrundlage für eine Weiterführung der nächtlichen Einschränkungen. Formal endet die Gültigkeit der jetzigen Allgemeinverfügung am Tag der Veröffentlichung in der Tagespresse. De facto wird aber bereits seit gestern die Einhaltung der nächtlichen Ausgangssperre nicht mehr kontrolliert. Dickes appelliert an die Bevölkerung, trotzdem auch weiter auf alle vermeidbaren Kontakte zu verzichten.

Es sei nicht Sinn der aktuellen Coronaregeln, alle Rechte bis zum Ende auszureizen, sondern immer genau zu überlegen, inwieweit man auch freiwillig auf enge Kontakte verzichten könnte. Denn nach wie vor seien die Infektionszahlen im Landkreis hoch. „Bitte denken Sie an die allgemeinen Grundsätze: Abstand halten, Maske tragen, Kontakte reduzieren. Nur so können wir es schaffen, die Zahlen so zu reduzieren, dass ein Ende des Lockdowns realistisch wird,“ so die Landrätin.

Die allgemeine Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt von Bad Kreuznach hat weiter Bestand. Allerdings weist die Landrätin darauf hin, dass während des Verzehrs von Speisen keine Maskenpflicht besteht. Die Angebote des Straßenverkaufs können weiterhin angenommen werden. Die Verfügung ist unter: https://www.kreis-badkreuznach.de/zu finden.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Erstveröffentlichung: 21.01.2021