Horst Mayer soll neuer Leiter des Stadtjugendamtes werden

Erst gestern hat der städtische Personalrat dieser Auswahl verwaltungsintern zugestimmt: Horst Mayer soll neuer Leiter des Stadtjugendamtes werden. Die Besetzung soll unbefristet erfolgen. Mayer setzte sich in einem mehrere Monate dauernden Verfahren gegen zwei andere Bewerbungen durch. So hat dies das Hauptamt der Stadtverwaltung den am Montag kommender Woche (18.1.2021) erstmals in einer Videokonferenz tagenden Mitgliedern des Haupt- und Personalausschusses mitgeteilt. SPD, Grüne, Linke und der Personalrat der Stadtverwaltung hatten auf eine schnellstmögliche Besetzung der seit rund sieben Monaten vakanten Stelle gedrängt.

Vor rund elf Monaten demonstrierten ca 150 Mitarbeitende, Gewerkschaften und Politiker für den Erhalt des Stadtjugendamtes.

Aus Sicht der Mehrheitsfraktionen im Rat der Stadt erscheint eine Neubesetzung der Stelle nicht dringlich, weil diese ja die Abgabe des Jugendamtes an den Kreis befürworten. Ob es zu einer Entscheidung über diese Personalie in der Videokonferenz am Montag überhaupt kommt, ist noch vollkommen offen. Diesmal liegt wohl die von der Gemeindeordnung geforderte Zustimmung von 2/3 der Hauptausschussmitglieder vor. Aber auch ein anderer formaler Regelverstoß. Auf der Stadtseite bad-kreuznach.de ist auf der Unterseite “Politik” die Geschäftsordnung des Rates der Stadt veröffentlicht.

Dort ist in § 29 “Einberufung zu den Sitzungen” normiert: “die Ausschüsse werden von dem/der jeweiligen Vorsitzenden einberufen. Zwischen Einladung und Sitzung müssen mindestens fünf volle Kalendertage liegen”. Bei verständiger Lesart bedeutet die Bestimmung, dass zwischen Einladung (= Einladungstag) und Sitzung volle 5 Tage liegen müssen (also nicht etwa 5 x 24 Stunden). Das Kommunalbrevier, ein Infohandbuch für ehrenamtliche Kommunalpolitiker, stellt dazu fest: “der Tag des Zugangs der Sitzungseinladung und der Tag der Sitzung werden dabei nicht mitgezählt. Sonn- und Feiertage zählen als Kalendertage allerdings mit”.

Einladung mindestens einen Tag zu spät verschickt

Zu einer montags stattfindenden Sitzung muß demgemäß am Dienstag der Vorwoche eingeladen werden. Die Einladung zur Videokonferenz am Montag erfolgte allerdings erst am Mittwoch (13.1.2021) per Email nach 14 Uhr. Weil zwischen einer am Mittwoch abgeschickten Einladung (ganz unabhängig vom eigentlich relevanten Zugangszeitpunkt) und dem Sitzungstag am Montag nur vier Tage liegen, nämlich der Donnerstag, der Freitag, der Samstag und der Sonntag, ist diese Vorschrift nicht erfüllt. Trotzdem könnte es zu einem – zumindest aus diesem Grund – im Nachhinein nicht anfechtbaren Sitzungsverlauf kommen.

Heilung nur, wenn alle kommen und keiner klagt

Nämlich dann, wenn alle Ausschußmitglieder trotz verspäteter Einladung an der Sitzung teilnehmen. In diesem Fall käme es zu einer Heilung des Fehlers. Nimmt allerdings eines der Mitglieder nicht teil und beruft sich anschließend auf die verfristete Einladung, muß die Oberbürgermeisterin alles, was in der Sitzung geschah, für rechtswidrig und damit null und nichtig erklären. Oder sich einmal mehr vom Verwaltungsgericht belehren lassen. Weil auch ein anderer Rechtsbruch schon vorkam, gern auch diese Klarstellung: entweder ist zu einer Sitzung der Gremien der Stadt Bad Kreuznach ordnungsgemäß eingeladen und die Beschlußfähigkeit gegeben, dann ist diese Sitzung auch beratungs- und beschlußfähig.

Auch reines Beratungsgespräch unzulässig

Liegt ein nicht geheilter oder nichtheilbarer Formfehler bei der Einladung vor, kommt auch eine reine Beratung nicht in Frage. Denn dann darf die Sitzung erst gar nicht eröffnet werden. Die Teilnehmer*Innen würden in jedem Fall ordnungswidrig handeln, die OBin sich möglicherweise sogar strafbar machen. Denn ihre Gesprächsrunde wäre dann nichts anders als die beliebig ausgewählter Einwohner*Innen. Und diesen stehen zB im Personalbereich bestimmte Informationen gar nicht zu. Natürlich ist das unfassbar peinlich, dass die Stadtverwaltung derartige Fehler macht. Eine Mitschuld tragen zumindest alle Verwaltungspersonen, die die Rechtslage kennen. Und seit Jahren untätig bleiben. Und natürlich die Aufsichtsbehörde ADD in Trier.