Ab 21 Uhr heisst es nun “Husch husch ins Körbchen”

Wer das Wort “Ausgangssperre” aus Hollywod-Produktionen oder den Auslandsnachrichten kennt, mag gestern zusammengezuckt sein. Wer sich die betulichen Verhältnisse in Deutschland vor Augen hält, das erst Hunderttausende in Infektionsgebiete ins Ausland fliegen ließ, um diese dann mit einem Aufwand von rund 80 Millionen Euro zurückzuholen, ahnt: der praktische Bedeutungsinhalt an der Nahe reicht an die martialische Praxis anderenorts auf der Welt nicht heran. Das wird schon beim Lesen des Textes der Allgemeinverfügung des Kreises deutlich (siehe gesonderter Beitrag in der heutigen Ausgabe dieser Seite: “Ausgangssperre: die Allgemeinverfügung des Kreises im Wortlaut”).

Ehe- und Lebenspartner dürfen aufgesucht werden

Die Liste der Ausnahmen ist lang. U.a. “Bello” darf ebenso Gassi geführt werden, wie Minderjährige begleitet. Jede berufliche Nachtaktivität ausserhalb der eigenen vier Wände ist gestattet. Und, das mag im Einzelfall bedauert werden: wer Ehe- und Lebenspartner nicht aufsuchen möchte, kann sich nicht auf die Allgemeinverfügung berufen, denn das ist ausdrücklich erlaubt. So bringt diese “Ausgangssperre” unter Berücksichtigung aller anderen coronabedingt bereits verbotenen Aktivitäten (illegale Pokerrunde ausserhalb der Familie, Bordellbesuch usw) für fast alle nur geringfügige weitere Einschränkungen.

Maskenpflicht nunmehr auch in der Fußgängerzone

Wie schwierig die Lage für Kreis und Land in dieser Frage sind, macht der Blick auf die Inzidenzwerte augenfällig. Gestern, am Tag der Verkündung der Allgemeinverfügung, sank der Wert mit 177,5 deutlich unter die relevante Grenze von 200. In den Tagen zuvor, in denen sich Kreis und Land noch im Abstimmungsverfahren befanden, wurde die 200 dagegen deutlich überschritten. Für die Innenstadtpassanten dürfte die mit Abstand schärfste Einschränkung sein, dass die Maskenpflicht nunmehr auch in der Fußgängerzone Bad Kreuznachs gilt. Befristet ist die Allgemeinverfügung bis zum 31.1.2021. Sie gilt laut Landrätin ab “Samstag, 16.1.2021, null Uhr”.

Erstveröffentlichung: 14.01.2021