“Kommunaler ÖPNV ist einfacher ohne die Stadt”

Gastbeitrag von
Michael Wiesner

Am 14.01.2021 will der Stadtrat Bad Kreuznach entscheiden, ob die Stadt bei einer gemeinsamen kommunalen Busbetriebsgesellschaft mitmacht: 1. Zunächst muss man sich im Klaren sein, dass der ÖPNV Zuschussbedarf haben wird, egal ob privat oder kommunal organisiert. 2. Eine Rekommunalisierung in den Landkreis Bad Kreuznach und sodann in eine interkommunale Betreibergesellschaft / Zweckverband mit dem Landkreis Mainz-Bingen macht m. E. Sinn, wenn die Kommunen es selbst machen: Komplexe EU-Vergabeverfahren und das schwierige (vorherige!?) Aushandeln, wie die späteren Verluste ermittelt und den Privaten erstattet werden zuzüglich eines politisch genehmigten Unternehmergewinns erspart man sich (Bürokratieabbau).

Die Kommunen regeln das intern einfacher und mit weniger Beteiligten. 3. Ein Beitritt der Stadt Bad Kreuznach in eine Betreibergesellschaft mit den beiden Landkreisen birgt m. E. großes Konfliktpotential und bürokratischen Aufwand ohne entsprechenden Nutzen. Nach § 5 Nahverkehrsgesetz (NVG) sind Aufgabenträger Landkreise und kreisfreie Städte. Die Stadt Bad Kreuznach ist weder Landkreis noch kreisfreie Stadt; ihr kann aber für ihren örtlichen Wirkungsbereich (Stadtgrenze?) die Aufgabe vom Landkreis übertragen werden.

Folge ist eine öffentlich-rechtliche (NVG) und (!) betreibergesellschaftsrechtliche Gemengelage. „Knirscht“ es dann in der kommunalen Betreibergesellschaft, weil z. B. die (lukrativere) Stadt nicht bestimmte Busstrecken oder Land-Verluste mittragen will, werden die Landkreise vor der Stadt entweder „einknicken“ oder eine öffentliche-rechtliche Aufgabenübertragung (NVG) rückgängig machen müssen (Fristen?) und dann über die Kreisumlage vorgehen. Sodann würde die Stadt aus der Betreibergesellschaft mangels Zuständigkeit hinaus müssen.

Daher: Ein Ende der ÖPNV-Aufgabenübertragung an die Stadt ist konsequent, einfacher und gut. Konfliktlösung also jeweils originär in den zwei Kreistagen, so wie vom NVG vorgesehen. Sonst wird es sehr kompliziert ohne wirklichen Nutzen. 4. Ohnehin, also auch ohne „Knirschen“ würde komplex zu berechnen sein, wie eine finanzielle Doppelbelastung der Stadt via Kreisumlage und (!) Gesellschafterumlage vermieden wird, falls auch die Gesellschafter Beiträge leisten müssen. Fazit: “Kommunaler ÖPNV ist einfacher ohne die Stadt”.

Michael Wiesner, LL.M. ist Rechtsanwalt, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht