Messerstecher kommt in die Psychiatrie statt in den Knast

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: ein 23jähriger Ägypter hatte am 9. Juli letzten Jahres in der Alzeyer Strasse seine 30jährige Exfreundin mit einem Messer attackiert (diese Seite berichtete). Gestern schloß die Erste Strafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach die stafrechtliche Würdigung der Tat mit einem Urteil ab. Dies lautete: Freispruch und Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus. Aufgrund fachärztlicher Beurteilung ging das Gericht davon aus, dass der Täter im akuten Schub einer Psychose handelte.

Und somit für seine Handlungen nicht verantwortlich gemacht werden kann. Da zu befürchten sei, dass der Mann aufgrund seiner Wahnvorstellungen weitere kriminelle Handlungen begehen werde, sei zum Schutz der Gesellschaft seine Einweisung in eine entsprechende Einrichtung zwingend. Diese Einschätzung hatten zuvor auch weitgehend übereinstimmend die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung zum Ausdruck gebracht.

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