Meinung: die Inkompetenz der Dr. Kaster-Meurer ist schwer erträglich

Bewertung von
Claus Jotzo

Über acht Jahre lang ist Dr. Heike Kaster-Meurer jetzt Oberbürgermeisterin. Noch immer kennt sie u.a. den Unterschied zwischen Hauptsatzung der Stadt und Geschäftsordnung des Stadtrates nicht. Vom Regelungsinhalt, der – mit ihrer persönlichen Stimme beschlossenen – Dokumente, hat sie nicht den Schimmer einer Ahnung. Jedenfalls verhält sie sich so. Wie gestern Abend im Sitzungssaal der Stadtverwaltung. Eingeladen hatte die OBin zu einer Hauptausschußsitzung. Mehrfach. Letzte Woche zu einer, die als reines Videospiel stattfinden sollte. Gestern morgen dann die Mutation der Einladung zu einer “Hybrid-Sitzung”.

Merkelbach: “Hybrid steht nicht in der Gemeindeordnung”

Der Begriff kommt, wie Stadtratsmitglied Gerhard Merkelbach (Faire Liste) zutreffend feststellte, in der Gemeindeordnung nicht vor, eine gesetzliche Definition gibt es nicht und der Begriff suggeriert einen Rechtszustand, der – wie die Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann auf intensive Nachfrage von Stadtrats- und Ausschußmitgliedern – zugeben mußte, verwaltungsjuristisch nicht existent ist. Dem in jeder Beziehung chaotischen Sitzungsverlauf gestern Abend setzte die Oberbürgermeisterin nach rund 30 Minuten die Krone auf. Stadtratsmitglied Werner Lorenz (FDP) stellte die Frage:

Lorenz: “geht die Welt unter?”

“Geht die Welt unter, wenn wir die Sitzungen jetzt nicht machen?” Natürlich wollte der Bosenheimer Winzer nicht eine lockere Plauderei über einen potentiellen Doomsday führen. Sondern konkret hören, was aus Sicht der Verwaltung an Beratungsbedarf zwingend – und was nicht unbedingt nötig ist. Die Antwort der Oberbürgermeisterin war einmal mehr entlarvend: “die geht überhaupt nicht unter. Wir brauchen nur laut unserer Hauptsatzung die Zustimmung des Hauptausschusses zur Tagesordnung des Stadtrates”. An dieser Aussage ist alles falsch. Die Hauptsatzung beinhaltet null Regelungen bezüglich des Zustandekommens der Tagesordnung für den Stadtrat.

Dr. Kaster-Meurer: “Das steht in der Hauptsatzung drin”

Das Dokument, in dem dazu etwas steht, ist die Geschäftsordnung des Stadtrates. In der steht aber genau das, was die OBin behauptete, nicht. Sondern etwas ganz anderes, nämlich der korrekte Weg, wie die Tagesordnung zustande kommen muß. Den kennt Dr. Kaster-Meurer aber immer noch nicht. Und beantwortete daher den lautstarken Widerspruch aus dem Ausschuß (“das stimmt nicht”, “falsch”, “frei erfunden”) mit einer weiteren unwahren Tatsachenbehauptung: “das steht in der Hauptsatzung drin, das ist eine Bad Kreuznacher Spezialität”. Es gibt tatsächlich einige Bad Kreuznacher Spezialitäten. Auch kommunalpolitisch.

Stadtrechtsdirektorin klärte Oberbürgermeisterin auf

Diese stehen allerdings weder in der Hauptsatzung noch in der Geschäftsordnung. Sondern in Einzelhandelsregalen. Nachdem auch die zweite unzutreffende Aussage der Oberbürgermeisterin mit zahlreichen lautstarken Widersprüchen aus dem Auditorium zurückgewiesen wurde, meldete sich einmal mehr die Stadtrechtsdirektorin zu Wort. Und erklärte der seit Jahren im Amt befindlichen Oberbürgermeisterin, wie diese hätte die Tagesordnungen der Stadtratssitzungen in der Vergangenheit hätte korrekt festlegen müssen: nämlich allein im Benehmen mit dem Bürgermeister und dem Beigeordneten. Ohne Hauptausschuß. So steht es in der Gemeindeordnung. Aber die hält Dr. Kaster-Meurer bestimmt für ein lästiges religiöses Vorschriftenbuch.