Polizei leitet wegen Verstössen Verfahren gegen Corona-Spaziergänger ein

Am gestrigen Samstagnachmittag fand in der Zeit von 15 bis 17 Uhr die wiederkehrende Versammlung ‘Spaziergang für Grundgesetz und gegen Corona-Maßnahmen’ auf dem Kornmarkt statt. Die Versammlung war regulär angemeldet. Durch die Versammlungsbehörde wurden im Vorfeld Auflagen, insbesondere zum Schutz vor Verbreitungen des Corona-Virus, erlassen.

Versammlung Kornmarkt

Im Rahmen der Versammlung stellten die vor Ort befindlichen Polizeikräfte Verstöße gegen diese Auflagen sowie die allgemeinen Hygienemaßnahmen fest. Nachdem die Versammlungsleiterin zunächst noch regelnd eingreifen konnte, stellte die Polizei später jedoch fortgesetzt weitere Verstößen gegen die 11. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz fest. Daher sollten bei einigen Versammlungsteilnehmern die Personalien erhoben werden. Einige Teilnehmer weigerten sich aber ihre Personalien gegenüber den eingesetzten Beamten anzugeben.

Unter Hinzuziehung weiterer Polizeikräfte konnte die Lage vor Ort jedoch beruhigt und entsprechende Maßnahmen zur Personalienfeststellung getroffen werden. In der Spitze befanden sich rund 60 Versammlungsteilnehmer vor Ort. Bezüglich der festgestellten Verstöße wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Maßnahmen vor Ort kam es zudem zu einer Beleidigung zum Nachteil der eingesetzten Polizeikräfte. Ein Strafverfahren wurde hierzu gegen einen 53jährigen eingeleitet.

Text und Bild: Polizeiinspektion Bad Kreuznach