CDU zum Jugendamt: “das Land muss sofort handeln”

Gastbeitrag von Manfred Rapp und
Helmut Kreis (CDU-Stadtratsfraktion)

Die CDU-Stadtratsfraktion zieht zunächst einmal eine positive Bilanz zur von ihr und anderen erzwungenen Sondersitzung des Haupt- und Personalausschusses am 3.8.2020 und dem dort gefassten Beschluss. Auch das Krisenmanagement des Bürgermeisters Heinrich, insbesondere dessen Einbindung der Mitarbeitenden in der Abteilung Allgemeine Soziale Dienste (ASD) im Jugendamt, wird von der CDU ausdrücklich gelobt. Ganz anders fällt die Beurteilung des Organisationsversagens der Oberbürgermeisterin aus. Wenn diese am 9. Juli eine Überlastungsanzeige in einem so sensiblen Bereich erhält und nichts anders tut, als das ihr unterstellte Personalamt zu einer zügigen Stellennachbesetzung anzuhalten, ist das einfach viel zu wenig.

Die Lage um das Jugendamt ist ernst. Das war an den Gesichter von Manfred Rapp und …

Mit der Handlungsweise die ausdrücklich an den Stadtvorstand gerichtete Post erst volle acht Tage später an die Adressaten überhaupt weiterzuleiten, zeigt Dr. Heike Kaster-Meurer ein für eine Jugenddezernentin und kommissarische Jugendamtsleiterin unverantwortlich geringes Engagement. Die gegen “die Mehrheit” in den Gremien gerichteten Vorwürfe des Stadtratsmitgliedes Annette Thiergarten (Grüne), “nur Kosten einsparen zu wollen”, weist die CDU aufs Schärfste zurück. Die CDU erinnert die Grünen daran, dass es am 8. Januar 2020 im Jugendhilfeausschuss die Oberbürgermeisterin war, die für die Verwaltung eine Einsparung von einer Million Euro im Jugendamt vorgeschlagen hatte.

… Helmut Kreis während der Hauptausschußsitzung am Montag deutlich abzulesen.

Und gegen diesen Vorschlag der Oberbürgermeisterin hat weder ein Mitglied der Grünen oder der SPD gestimmt. Denn der Beschluss fiel ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen einmütig. Bevor Annette Thiergarten unhaltbare Vorwürfe in den Raum stellt, soll sie bitte zunächst einmal mit den eigenen Leuten deren Beratungs- und Abstimmverhalten klären. Den Hauptvorwurf in Sachen Jugendamt richtet die CDU-Stadtrats-fraktion allerdings an die Landesregierung. Die CDU hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass deren Verschleppungs- und Verzögerungstaktik die Zusatzbelastungsphase für die Mitarbeitenden verlängert.

Es hat die Gesamtsituation für alle Beteiligten unnötig und vermeidbar erschwert, dass die Landesregierung über acht Monate benötigte, um auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages mit der Ankündigung eines Gegengutachtens zu reagieren. Und es zeigt die operative Hilflosigkeit der Landesregierung, dass sie von der schriftlichen Zusage “schnellstmöglich ein zweites wissenschaftliches Gutachten zum Jugendamt der Stadt Bad Kreuznach in Auftrag geben” vom 22. April 2020 bis zur Auftragserteilung am 5. Juni 2020 noch einmal fast zwei Monate ins Land gingen. Bemerkenswert daran: der Gutachter benötigte für die Erstellung seines Gutachtens nicht einmal halb so viel Zeit, wie die Landesregierung allein zwischen Ankündigung der Auftragserteilung und operativer Umsetzung verplemperte.

Auch der Umstand, dass das Gutachten dem Land noch Ende Juni 2020 vorgelegt wurde, diese Tatsache aber erst einen Monat später auf dem Umweg über eine Presseanfrage Stadt- und Kreisverwaltung und Öffentlichkeit bekannt wurde, ist ein weiterer Beleg für die vom Land vorsätzlich betriebene Zeit- und Ressourcenverschwendung zu Lasten der betroffenen Menschen. Vollkommen inakzeptabel sind in der Einschätzung der CDU die Ausführungen der Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder. Diese teilte Stadt und Kreis am 31. Juli 2020 mit: “Auch wenn die Zeit für den Erlass eines solchen Gesetzes aufgrund der im Austausch mit den Kommunen zu klärenden Fragen, in welchen Fällen und in welchem Verfahren eine Abgabe des Jugendamtes erfolgen kann oder muss, in dieser Wahlperiode nicht mehr ausreichen wird, wird das Ministerium unmittelbar mit entsprechenden Vorarbeiten und Gesprächen beginnen”.

Das Thema ist seit mehr als 25 Jahren bekannt und in der Diskussion. Es betrifft landesweit nur eine handvoll Städte. Alle diese Einzelfälle sind dem Land im Detail bekannt. Im neuen Gegengutachten der Landesregierung zeigt der Gutachter sogar konkret die aus seiner Sicht erforderlichen Veränderungen im Gesetz bis zur konkreten Formulierung hin auf. Es ist daher überhaupt kein Grund erkennbar das Gesetzgebungsverfahren nicht unverzüglich einzuleiten. Jeder ab jetzt vergehende Tag der Unklarheit und Unsicherheit für die Mitarbeitenden und die kommunale Politik geht allein zu Lasten der Landesregierung. Das Land muss jetzt endlich sofort handeln.

Manfred Rapp ist Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion, Helmut Kreis stellvertretender Fraktionsvorsitzender