Bahnwaggon-Surfing unter Löwensteg und Ochsenbrücke

Seine Lebensfreude hat er gestern am frühen Abend laut herausgebrüllt: der Bahnmitarbeiter, der sich bei der Arbeit ganz legal einen Spaß gönnte, der allen Nicht-Bahnern streng verboten ist. Denn “Train-Surfing”, wie das gefährliche Vergnügen bei seinen einschlägig interessierten Freunden heisst, ist grundsätzlich illegal. In der Regel erhebt die Polizei Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Machts ein Profi bei der Arbeit, ist es Werbung für den Schienenverkehr.