Denkmalschützer: Brückenhaus-Rettung durch Enteignung

Wenn Autobahnen gebaut werden, geschieht es ständig: Grundstückseigentümer werden enteignet. Auch beim kommunalen Strassenbau gibt es solche Fälle, allerdings seltener. Jetzt soll das Brückenhaus mit der Schwedenkugel per Enteignung vor der Untätigkeit des Eigentümers geschützt werden. Das schlagen der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (Regionalverband Rhein-Main-Nahe) und Denk-mal: Bad Kreuznach e. V. für Denkmalschutz und Umweltschutz vor. Die Denkmalschützer widersprechen damit ausdrücklich Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer, die kürzlich erklärt hatte, eine Enteignung sei nicht „unser Weg“.

Die Vorsitzenden Hartmut Fischer und Wilfried Maus meinen: “eine Enteignung wird sich sehr wohl als zielführend erweisen”. Andernfalls bleibe die Causa ‚Brückenhaus‘ auf nicht absehbare Zeit ungelöst. “Und dies dürfte zum endgültigen Verlust des Kulturdenkmals führen”. Aus gutem Grund sähe das Denkmalschutzgesetz in § 30 die Enteignung als letztes Mittel vor, wenn auf „andere zumutbare Weise“ der Erhalt eines Kulturdenkmals nicht erreicht werden könne. „Und dies ist angesichts der Preisvorstellungen des Eigentümers hier wohl der Fall“, sagt Hartmut Fischer, Vorsitzender des RVDL-Regionalverbandes Rhein-Main-Nahe.

Auch für den Vorsitzenden des Vereins denk-mal: Bad Kreuznach, Wilfried Maus, erscheint die Enteignung alternativlos. Als Hauptakteur eines Enteignungsverfahrens gilt die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD Trier). Hartmut Fischer: „Der sollten alle Beteiligten signalisieren, dass der Ball nun bei ihr im Feld liegt.“ Da die Voraussetzungen für die Enteignung unstrittig seien, dürfte einer schnellen Entscheidung der ADD nichts im Wege stehen. “Länger dauere wahrscheinlich der Streit um die Höhe der Entschädigung. Eine vorzeitige Besitzeinweisung gäbe der begünstigten Stadt Bad Kreuznach aber schon vorher die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das Gebäude.

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