Wieder ein Positivbeispiel für die These: die Verwaltung kann, wenn sie will. Genau vor einer Woche berichteten wir von einer Gefahrenstelle vor der Stadtbibliothek. Durch wen oder was auch immer war dort eine Sitzbank deformiert. Über den von unserer Mitarbeiterin entdecken Schaden hatten wir noch am selben Tag die Stadtbibliothek informiert. Zeitgleich zur Berichterstattung richteten wir eine Anfrage an die Verwaltung.

Und baten um Mitteilung, seit wann der Stadtverwaltung der Schaden bekannt ist und wann eine Reparatur bzw ein Abbau vorgesehen ist. Weiterhin wollten wir in Erfahrung bringen, ob es sich nach Einschätzung der Stadtverwaltung um einen Fall von Vandalismus oder Fahrerflucht handelt. Unser Schreiben ist nicht beantwortet. Aber die Sitzbank repariert. Was in diesem Fall eindeutig wichtiger und zielführend war.

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21.06.20 – “Vandalismus oder Fahrerflucht vor der Stadtbibliothek?”