FWG / BüFEP: Dr. Kaster-Meurer mißachtet Antragsrecht

Über 15 Minuten dauerte am vergangenen Donnerstag vor Beginn der Stadtratssitzung allein die Abklärung der Tagesordnung. Ein Grund für diesen enormen Zeitaufwand: ein Antrag der Fraktion FWG / BüFEP war von der dafür verantwortlichen Oberbürgermeisterin nicht berücksichtigt worden. In dem Antrag geht es um die Frage, ob Dr. Kaster-Meurer jene 2.000 Euro, die sie alljährlich bei den Stadtwerken kassiert, an die Stadtkasse abführen muß. Gegen die Nichtaufnahme des Antrages protestierte Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin. Vergeblich. Kühl wies Dr. Kaster-Meurer ihn darauf hin, dass die Fraktion die Möglichkeit habe, die Sache bei der nächsthöheren Instanz oder gerichtlich klären zu lassen. Diesen Hinweis der Oberbürgermeisterin griffen Karl-Heinz Delaveaux und Wilhelm Zimmerlin umgehend auf.

Karl-Heinz Delaveaux (hinten lachend) und Wilhelm Zimerlin (vorn) bilden die Fraktion FWG / BüFEP im Rat der Stadt Bad Kreuznach.

Und schalteten bereits am gestrigen Freitag die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier ein. Dort wird man sich mit besonderer Freude der Angelegenheit annehmen. Denn es ist landesweit bekannt, dass seit dem Amtsantritt Dr. Kaster-Meurers keine andere Kommunalverwaltung die zuständige Dienstaufsicht so oft beschäftigt, wie die Bad Kreuznacher. In Trier wird in den ADD-Amtsstuben daher von einer weiteren rheinland-pfälzischen Verwaltungsreform gewitzelt: die Herauslösung des Stadtgebiets Bad Kreuznach aus dem Bundesland und Neuzuordnung nach NRW, ins Saarland oder nach Hessen. Weil im Bad Kreuznacher Stadtrat auch schon mal ein Reichsbürger sein Unwesen trieb, wird alternativ vorgeschlagen, die Nahemetropole zur freien Reichsstadt zu erklären. Was übrigens die finanziellen Probleme Bad Kreuznachs auf dem Papier in Luft auflösen würde. Denn dann könnte die Stadt ihr eigenes Geld drucken.

Die Beschwerde der Fraktion FWG / BüFEP im Wortlaut:

Missachtung des Antragsrechtes der Fraktion durch die Oberbürgermeisterin

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten darum, die Oberbürgermeisterin der Stadt Bad Kreuznach anzuweisen, das Antragsrecht unserer Fraktion zu beachten und unseren Antrag zum Thema „Ablieferung von Vergütungen bei Vertretung der Gemeinde nach § 88 GemO“ auf die Tagesordnung (TO) des nächsten Stadtrates zu setzen.

Begründung:

Unsere Fraktion hat den Antrag vom 16.06.2020 „Ablieferung von Vergütungen bei Vertretung der Gemeinde nach § 88 GemO“ nebst den dazugehörigen Anlagen fristgerecht per Email vom 16.06.2020 mit der Bitte um Aufnahme auf die TO des Stadtrates am 25.06.2020 an die Oberbürgermeisterin gesandt. Unser Antrag wurde jedoch im Gegensatz zu den Anträgen anderer Fraktionen nicht unter Ziffer 17 der TO aufgenommen. Mit ihrer Verweigerung hat die Oberbürgermeisterin unser Antragsrecht gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 GemO verletzt. Die Thematik unseres Antrages berührt nicht nur grundsätzliche Rechts- und Organisationsfragen der Verwaltung der Gemeinde sondern hat auch Auswirkungen auf den Haushaltsplan, über den der Gemeinderat beschließt. Die Angelegenheit gehört somit zu den Aufgaben des Gemeinderates. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Delaveaux (Fraktionsvorsitzender) Wilhelm Zimmerlin (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)

Anlagen:
1) Antrag der Fraktion vom 16.06.2020 „Ablieferung von Vergütungen bei Vertretung der Gemeinde nach § 88 GemO“
2) Email vom 16.06.2020 an Oberbürgermeisterin
3) Tagesordnung des Stadtratesam 25.06.2020