OVG: Mantelsonntag 2018 war rechtswidrig

Im Oktober letzten Jahres verbot das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) den Mantelsonntag 2019. Ein Jahr zuvor lehnte das selbe Gericht den entsprechenden Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di noch ab. Gegen diese negative Entscheidung im Schnellverfahren klagte ver.di – und bekam Anfang Juni 2020 recht. Mit dem am 18. Juni 2020 veröffentlichten Urteil vom 4. Juni 2020, Aktenzeichen: 6 C 11206/19.OVG, stellte das OVG Koblenz die Rechtswidrigkeit fest. ver.di begrüßt dieses Urteil und fordert erneut alle Beteiligten auf, von weiteren Sonntagsöffnungen Abstand zu nehmen. „Uns geht es nicht darum ‚Recht‘ zu haben. Wir kämpfen für den arbeitsfreien Sonntag, damit die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Beschäftigten im Einzelhandel, weiterhin auf diesen festen freien Tag in der Woche bauen können. Dieser freie Sonntag ist gerade in diesen Zeiten so wichtig, um nach einer arbeitsreichen Woche wieder Kraft zu sammeln,“ so Monika Di Silvestre, Landesbezirksfachbereichsleiterin für den Handel bei ver.di.