CDU setzt gestern Abend Antrag für Digitalisierung durch

Noch vor Monatsfrist wollte sich die Oberbürgermeisterin von der CDU nicht vorgeben lassen in welchem Tempo und wie die Stadtverwaltung digitalisiert wird. Stadtrechtsdirektorin Häußermann hatte dazu eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der das Ansinnen der CDU öffentlich als nicht antragsfähig bewertet wurde (diese Seite berichtete). Trotzdem schaffte es der Antrag auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung Ende Mai. Dort teilte er ds Schicksal aller anderen Anträge der Fraktionen: er wurde nicht behandelt. Denn die Sitzung wurde vor dem entsprechenden Tagesordnungspunkt abgebrochen. Aufgrund einer interfraktionellen Verständigung landeten die Anträge aus den Fraktionen gestern Abend im Hauptausschuß.

Wie gewohnt argumentationstark und gestenreich vertrat Dr. Silke Dierks den Digitalisierungsantrag der CDU für die Stadtverwaltung. Karl-Heinz Delaveaux (rechts) und Wilhelm Zimmerlin (links, beide Fraktion FWG / BüFEP) hören interessiert zu.

Zwischenzeitlich hatte die Oberbürgermeisterin den Leiter der städtischen IT zum Digitalisierungsbeauftragten in der Verwaltung ernannt. Damit war der erste von drei Punkten der CDU bereits erfüllt. Und nach Antragsbegründung durch Dr. Silke Dierks und kurzer Diskussion stimmte Hauptausschuß auch den beiden anderen Punkten zu: “Der Stadtrat beschließt, Stellen, die infolge der Digitalisierung der Verwaltung nicht mehr erforderlich sind, mit einem KW-Vermerk zu versehen und angesichts der veränderten technologischen und digitalen Bedingungen nicht mehr automatisch nach zu besetzen” und “Der Stadtrat beschließt, die Personal- und Ressourcenplanung transparent und nachvollziehbar auf seiner Homepage darzustellen”.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

18.05.20 – “Rechtsamt: Anträge der CDU (Digitalisierung) und der FDP (Jugendamt) nicht zulässig”
06.02.20 – “Dr. Silke Dierks: “damit Informationen nicht mit der Postkutsche beigebracht werden”

Der CDU-Antrag im Wortlaut:

Digitalisierung für eine leistungsfähige und effektive Verwaltung nutzen – Onlinezugangsgesetz umsetzen – demographische Entwicklung in der Stadtverwaltung bewältigen – Corona als Chance für Digitalisierung nutzen

Sehr geehrte Frau Dr. Kaster-Meurer, sehr geehrter Herr Heinrich, sehr geehrter Herr Schlosser, regelmäßig und kontinuierlich setzt sich die CDU Stadtratsfraktion für eine leistungsfähige und effektive Verwaltung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ein. Denn die Verwaltung ist Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger und hat die Aufgabe, die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen zu ermöglichen und zu sichern. Die Digitalisierung ist dabei ein wichtiger Faktor, um das Ziel einer zukunftsorientierten Verwaltung pro-aktiv umsetzen zu können.

Die Auswirkungen der Corona-Krise zeigen, wie bedeutsam regelmäßige Investitionen in die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der Verwaltung sind. Ohne die technologisch-digitalen Entwicklungen könnten viele Bereiche in Deutschland und Europa nicht aufrechterhalten werden. Viele Abläufe lassen sich digital und ohne persönlichen Kontakt praktisch umsetzen. Das reduziert die Ansteckungsgefahr für den Einzelnen, hilft unser Gesundheitssystem nicht zu überfordern und fördert das positive, digitale Bewusstsein für einen Großteil der Bevölkerung.

Ob Online-Banking, digitale Einkäufe, digitales Lernen via Apps, Homeoffice, Videokonferenzen, Telcos oder Telefonate per Facetime, Zoom oder Skype etc. – vieles hilft, um die alltäglichen Anforderungen schnell, einfach und effektiv erledigen zu können. Und die gesetzlichen Anforderungen auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich Telekommunikation und Datenschutz helfen, um den Austausch rechtssicher zu gestalten.

Hinzu kommen die gesetzlichen Anforderungen des Grundgesetzes und des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022 die Verwaltungsdienstleistungen elektronisch in einem Verwaltungsportal für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Zudem sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Verwaltungsleistungen wie Ausstellen eines Führerscheins, eines Personalausweises, eines Anwohnerparkausweises, Beantragung von Elterngeld oder Kindergeld etc. müssen elektronisch über entsprechende Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen abgebildet werden können. Die Identifikation erfolgt über entsprechende Nutzerkonten des Portalverbundes von Bund, Länder und Kommunen.

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bietet für Bad Kreuznach weitere Chancen. Durch die effektivere Gestaltung der Verwaltungsprozesse kann das Ausscheiden einer großen Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Stadtverwaltung infolge der demographischen Entwicklung sozialverträglich und zukunftsorientiert gestaltet werden. Denn die großen Jahrgänge der 50er Jahren scheiden jetzt und in der nächsten Zeit aus. Gut qualifiziertes Personal in der jüngeren Generation ist infolge der kleineren Jahrgänge rar. Zudem können die Personalkosten maßvoll gestaltet werden. Dies ist vor dem Hintergrund der wegbrechenden Steuereinnahmen infolge der Corona-Krise und die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Stadt umso bedeutsamer. Zugleich können die veränderten Anforderungen der jüngeren Generation an die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und an flexible, individuelle Arbeitszeiten berücksichtigt werden.

Die CDU Stadtratsfraktion beantragt daher:

1. Der Stadtrat beschließt, einen Digitalisierungsbeauftragten in der Verwaltung zu ernennen, der federführend das Onlinezugangsgesetz umsetzt.

2. Der Stadtrat beschließt, Stellen, die infolge der Digitalisierung der Verwaltung nicht mehr erforderlich sind, mit einem KW-Vermerk zu versehen und angesichts der veränderten technologischen und digitalen Bedingungen nicht mehr automatisch nach zu besetzen.

3. Der Stadtrat beschließt, die Personal- und Ressourcenplanung transparent und nachvollziehbar auf seiner Homepage darzustellen.

Mit freundlichen Grüßen Manfred Rapp (Fraktionsvorsitzender), Dr. Silke Dierks und Helmut Kreis (stellvertretende Fraktionsvorsitzende)