Rauchverbot innerhalb der Sportgebäude und in unmittelbarer Nähe der Sportanlagen?

Mario Basler war einer der prominentesten Raucher auch während seiner Zeit als aktiver Leistungssportler. Und eine größere Zahl von Freizeitsportlern und Zuschauer*Innen macht es ihm nach. Also einerseits Sport treiben und andererseits rauchen. Was gemäß Bundesgesundheitsamt schädlich ist. Kinder und Jugendliche sehen alltäglich auch in städtischen Sportanlagen “die Großen” mit der Fluppe im Mund. Trotzdem die Beurteilung der gesundheitlichen und pädagogischen Situation eindeutig ist, hat eine Koalition aus Rauchern und Reglementierungsgegnern bis heute ein striktes Rauchverbot auf dem Grund und Boden städtischer Sportanlagen verhindert (diese Seite berichtete).

Heute um 17.30 Uhr tagt der Sportausschuß. Im Stadion Salinental. Zum dritten Mal in den letzten Monaten wird eine Neufassung der Stadion- und Sportplatzordnung der Stadt Bad Kreuznach beraten. Die Einschränkung für die Raucher ist im aktuellen Entwurf wie folgt definiert: “Rauchen innerhalb der Sportgebäude, sowie in unmittelbarer Nähe der Sportanlagen ist verboten. Des Weiteren ist der Alkoholkonsum innerhalb der Sportstätten untersagt. Offenes Feuer und der Verzehr von Speisen und Getränken (außer Mineralwasser in PET-Flaschen) auf den Spielflächen ist untersagt”.

Konsequenter soll künftig die Müllvermeidung unterstützt werden. Daher schlägt die Verwaltung folgende Regelung vor: “Bei der Abgabe von Speisen und Getränken dürfen nur wiederverwendbares Geschirr, Besteck, Trinkgefäß und –halme und Mitnahmebehältnisse (Verpackung und Tragetüten) oder kompostierbare Materialien wie Papier, Pappe, Textilien oder Holz verwendet werden. Einweggeschirr, -besteck und –trinkgefäße und – trinkhalme sowie Einwegmitnahmebehältnisse aus Kunstoffen wie Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinychlorid (PVC), Polystyrol (PS), Polyurethan (PU), Polyetylenterephthalat (PET) und Aluminium sowie Verbundmaterialen aus Kunstoffen und Aluminium sind verboten.

Die Abgabe von Portionsverpackungen für z.B. Ketchup, Senf und Kaffeesahne ist verboten”. Auf der Tagesordnung ist ausserdem eine Information der Verwaltung “über den aktuellen Zustand der Sportstätten und die anstehenden Sanierungsmaßnahmen. Das Ziel ist es aufgrund der Information eine Priorisierung der anstehenden Maßnahmen vorzunehmen”.