Freibad Bosenheim: Öffnung nur bei weiteren Lockerungen

„Wir haben alle Hygiene-Regeln der Corona-Verordnung anhand des Freibades Bosenheim visualisiert und durchgespielt. Bezüglich einer möglichen Öffnung des Freibad Bodenheims wird sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung Ende Juni dazu beraten.“ erklärt Klaus-Dieter Dreesbach, Geschäftsführer der Kreuznacher Badgesellschaft. Nach derzeitigem Stand wäre zum einen eine Vorreservierung mit persönlichen Daten für ein bestimmtes Zeitfenster im Bad notwendig, damit nicht unendlich viele Gäste vor der Tür Schlange stehen und vor Ort ein geordneter Einlass, aufgrund der Beschränkungen der Gäste pro Quadratmeterzahl, möglich wäre. Laut Verordnung dürfe kein Gast Anzeichen von einem Atemwegsinfekt haben.

Klaus-Dieter Dreesbach fragt sich: „Wer soll das am Eingang kontrollieren und beurteilen?“ Weiterhin müssen natürlich auch im Bad und damit in den Becken die Abstandsregeln von 1,5 Metern eingehalten werden. Er ergänzt: „Das heißt maximal können wir 68 Personen Einlass ins Freibad gewähren, davon dürfen nur 28 im Schwimmerbecken und 12 im Nichtschwimmerbecken sein und sogar nur ein Kind mit Begleitperson im Babybecken. Von Badespaß kann man dabei noch lange nicht sprechen, denn die Kinder und Jugendlichen dürfen nicht zusammen planschen oder Ball spielen.“ Aufgrund der engen Verhältnisse vor Ort im Bosenheimer Freibad müsste eine Badsecurity aus mehreren Mitarbeitern den „Einbahnstraßenverkehr“ und die Abstandsregeln im Bad und damit den Eingang, die Umkleiden, die Duschen und Toiletten, die Liegefläche sowie am und im Becken ständig kontrollieren.

Das Sprungbrett dürfte gar nicht erst geöffnet werden und die Umkleiden sowie Sanitärräume müssen nach jeder Benutzung direkt desinfiziert werden. „Wir werden die nächste Corona-Verordnung Mitte Juni abwarten und hoffen, dass diese Lockerungen mit sich bringt, mit der wir das Freibad diesen Sommer möglicherweise doch noch öffnen könnten.“ ergänzt Christoph Nath, Geschäftsführer der Kreuznacher Beteiligungsgesellschaft. Foto: Der Aufsichtsrat der Kreuznacher Badgesellschaft tagte gestern Abend und traf sich dazu vor Ort in den crucenia thermen, um sich einen Überblick über die derzeitigen Hygiene-Regeln von Freibädern zu verschaffen. Diese werden in abgewandelter Form für die Hallenbäder, d. h. die crucenia thermen, das Hallenbad und das Bäderhaus mit der nächsten Corona-Verordnung erwartet.

Text: BAD GmbH Bad Kreuznach