Leserbrief des Eckard Jung zu den neuen 45 km/h-E-Bikes des Ordnungsamtes

“Guten Morgen, ich muss mich fragen, für was die schnellen E-Bikes gut sein können. Keine Fußgängerzone, keine Feldwege, keine Radwege. Sind Radwege mit einem 45 km/h-Elektro-Bike erlaubt? E-Bikes oder S-Pedelecs bis 45 km/h dürfen keine Radwege benutzen. Diese dürfen auch nicht benutzt werden, wenn ein Mofa-Frei Schild vorhanden ist. E-Bikes und Pedelecs gelten als Kleinkraftwagen (Kleinkrafträder) und dürfen ausschließlich auf Straßen gefahren werden. Fahrradstraßen dürfen mit S-Pedelecs nur dann befahren werden, wenn sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Auf allen anderen Radwegen oder im Wald und Feld dürfen nur zulassungsfreie Pedelecs (bis 25 km/h) genutzt werden (Quelle: www.google.com/search?q=e-bike+mit+45+km+h&spell=1&sa=X&ved=2ahUKEwicit3__dDpAhXBqaQKHUZUDMIQBSgAegQIDBAp&biw=1093&bih=483#spf=1590477394287). Viele Grüße Eckard Jung”

(Eckard Jung ist ehrenamtlich tätig als Mitglied der SPD-Fraktion im Ortsbeirat des Stadtteiles Bad Münster am Stein / Ebernburg)