Die aktuelle Interpretation der Kreisverwaltung zur achten Coronaschutzverordnung hat einen Ansturm auf das städtische Standesamt ausgelöst. Dutzende von Bräutigamen bestehen darauf, nicht im Jagdzimmer des Schloßparkmuseums oder im Trauzimmer der Verwaltung heiraten zu müssen. Grund: die Kreisverwaltung hatte zum Thema “Eheschließungen” vorgestern die geltende Rechtslage mitgeteilt: “neben dem Brautpaar dürfen Trauzeugen, Verwandte ersten Grades sowie eines weiteren Hausstandes an der Hochzeitszeremonie teilnehmen. Darüber hinaus dürfen weitere Personen an der Zeremonie teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als eine Person pro 10 Quadratmeter den Raum betritt.”
Ein pfiffiger Rechtsanwalt entwickelte daraus folgendes Künftige-Schwiegermutter-Aussperrungs-Konzept: Brautpaar – abgehakt, Verwandte ersten Grades: vor dem Ja-Wort trifft das auf die Schwiegermutter des Bräutigams nicht zu. Diese kann also schon mal solange ausgeschlossen werden. Ein weiterer Hausstand: ist natürlich in Coronazeiten mit der Absicht der Arbeitsplatzsicherung der des Arbeitgebers, nicht die künftige Schwiegermutter. Und der Zutritt weiterer Personen (darunter die Schwiegermutter) wird mit der 10-Quadratmeter-Regelung unmöglich gemacht, wenn der Trauraum – wie im Türmchen Kirschstein, das gegenüber dem Fischerturm liegt – entsprechend klein ist.