FWG / BüFEP: Dr. Kaster-Meurer soll 19.000 Euro an die Stadtkasse zahlen

Für die Leser*Innen dieser Seite war das nichts Neues. Bereits am 2. November 2019 berichteten wir unter der Überschrift “FWG/BüFEP: Dr. Kaster-Meurer soll der Stadt 17.000 Euro plus Zinsen erstatten”. Als Wilhelm Zimmerlin den entsprechenden Antrag gestern Nachmittag im Rahmen der Etatberatungen aktualisiert um 2.000 Euro vortrug, taten trotzdem einige Mitglieder des Finanzausschusses überrascht.

Wilhelm Zimmerlin (stehend) trug den Antrag vor. Karl-Heinz Delaveaux (Vordergrund) griff später noch mit klaren Ansagen in die Diskussion ein.

Von mehreren Ausschußmitgliedern, so von Dr. Heinz Rüddel (SPD) wurde die anwesende Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer zu einer Erklärung aufgefordert. Diese lehnte aber zunächst ab. Erst auf mehrfache Nachfrage gab sie dann zu Protokoll, sie habe dem Ansinnen des Ratsmitglieds Wilhelm Zimmerlin widersprochen. Mit welcher Begründung verriet sie nicht. Immerhin kann Zimmerlin bezüglich der Rechtsfrage auf eine Auskunft der Landesregierung zurückgreifen.

Während im Finanzausschuß darüber diskutiert wurde, ob sie 19.000 Euro an die Stadtkasse abführen muss, tippte die Oberbürgermeisterin seelenruhig auf ihrem Latop herum.

Und auch Bürgermeister Wolfgang Heinrich, selber Volljurist, schätzt die Rechtslage so ein, dass die Oberbürgermeisterin zahlen muß. Der Ausschuß verständigte sich auf Vorschlag von Yunus Senel (SPD) darauf, die Rechtsfragen bis zur nächsten Stadtratssitzung am 4. Juni 2020 zu klären, um dann ggf in den Ende Juni zu verabschiedenden Etat noch eine entsprechende Einnahmeposition aufzunehmen.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

02.11.19 – “FWG/BüFEP: Dr. Kaster-Meurer soll der Stadt 17.000 Euro plus Zinsen erstatten”