Leserbrief des Jan Kammerer (ASB) zu einer von der Stadt verhinderten Lösung

Eine Anmerkung vorweg: Als passionierter Radfahrer tendiert mein Verständnis für auf dem Radweg stehende Fahrzeuge gen Null; – und es ist schlichtweg nicht erlaubt. Dennoch möchte ich die im Artikel aufgeworfene Frage, weshalb ausgerechnet eine am Rettungsdienst beteiligte Organisation so etwas macht – und wie wir damit umgehen – gerne beantworten. Unsere Rettungswache verfügt über zwei Stellplätze in der Wagenhalle. Seit 2018 aber fährt neben dem Notfallkrankentransportwagen und dem Rettungswagen auch ein regulärer Krankentransportwagen von diesem Standort aus zu seinen Einsätzen. Eben jenes Fahrzeug ist auf Ihrem Foto zu sehen. Das Fahrzeug ist außerhalb seiner Dienstzeit extern untergestellt, benötigt während der Dienstzeit jedoch die Infrastruktur der hiesigen Rettungswache.

Bisher war dies auch unkritisch, da die Einfahrt vor der Wagenhalle entsprechenden Platz bietet. Gleichwohl daraus bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl von zeitraubenden Rangiermanövern resultierten. Diese Rangierfahrten haben wir schon damals als Problem erkannt und mit der Stadtverwaltung Kontakt aufgenommen. Die Idee: Der derzeit von Anwohnern sowie unseren Mitarbeitern als Parkraum genutzte Seitenstreifen wird deutlich als Halteverbotszone markiert und lediglich ein Sonderstellplatz vorgesehen; – für eben jenen Krankentransportwagen. Ein Nachteil für die Anwohner entstünde nicht, bietet die angrenzende Straße Steinkaut doch hinreichend Parkraum. Darüber hinaus wäre die Sichtbehinderung beim Ausfahren in Notfällen eine sehr viel Geringere. Leider hat die Verwaltung trotz mehrfacher Gespräche und zuletzt auch der Ankündigung der entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung bis heute nichts an der Situation verändert.

Wie aber ist es jetzt zu dem falschen Abstellen des Fahrzeuges gekommen? Hierbei handelt es sich um indirekte Corona-Auswirkungen. Es kommen zwei Faktoren zusammen: Der Rettungsdienst hat insgesamt weniger Fahrten; – dies führt dazu, dass alle Fahrzeuge mehr Zeit auf der Wache verbringen. Und entscheidend: Die Aufenthaltsräume der verschiedenen Fahrzeugbesatzungen wurden getrennt, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Im Ergebnis bekommt die Besatzung des einen Fahrzeuges leider nicht mehr zwingend mit, dass ein anderes Fahrzeug alarmiert wird; – steht aber eventuell blockierend in der Einfahrt, was insbesondere bei zeitkritischen Notfällen fatal sein kann. Aus diesen Überlegungen heraus erschien es einzelnen Fahrzeugführern wohl legitim, ordnungswidrig vor dem Eingang unserer Rettungswache und damit auf dem Radweg zu parken.

Somit schließt sich dann auch der Kreis: Wir finden es als Organisation keineswegs legitim und haben die interne Erreichbarkeit der verschiedenen Besatzungen in ihren jeweiligen Aufenthaltsbereichen verbessert, auf dass bei einer Alarmierung kein Zeitverzug entsteht und die Fahrzeuge die Rettungswache ungehindert verlassen können. Die Mitarbeiter wurden entsprechend sensibilisiert. Abschließend bleibt das Problem der Rangierfahrten jedoch grundsätzlich bestehen. Wir haben daher erneut an die Stadt appelliert, mit uns eine Lösung zu erarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Jan Kammerer, stellvertretender Geschäftsführer ASB”