Merkelbach deckt auf: Stadtverwaltung genehmigte Waldorfschule Baumfällungen

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Es brauchte mehrere Anläufe, bis der Rat der Stadt in nichtöffentlicher Sitzung den Weg für den Bau der Waldorfschule auf dem Kuhberg freimachte (diese Seite berichtete). Stadtratsmitglied Gerhard Merkelbach (Fraktion FDP / Faire Liste) hat jetzt aufgedeckt, dass auf dem Gelände “vier junge Bäume abgeholzt” wurden. Mit Anfrage vom 14. April hatte er von der Oberbürgermeisterin näherere Informationen gefordert. Die Antwort Dr. Kaster-Meurers vom 24. April ist Merkelbach “inhaltlich zu dünn”. In seinem Nachfaßschreiben vom 1. Mai ermahnt der Planiger Fitneßunternehmer die Oberbürgermeisterin:

“Hier geht es um Steuergelder bzw. um die Genehmigung einer Behörde, der Stadtverwaltung, zum Fällen von 4 jungen Bäumen, die von dem Steuerzahler bezahlt wurden und laut Ihrem Schreiben erst sieben Jahre standen!” Gerhard Merkelbach erinnert Dr. Kaster-Meurer daran, dass “es sehr viele Bad Kreuznacher Bürger/innen gibt, die nicht wollen, dass Bäume abgeholzt werden”. Zumal man hätte versuchen können diese relativ kleinen Bäume mit einem Bagger auszubaggern und umzusetzen, meint Merkelbach. Enttäuscht ist Merkelbach vom Schuilträger. “Gerade von einer Institution, wie der Waldorfschule, die sich ja die Natur auf die Fahnen geschrieben hat, könnte man erwarten, dass die Waldorfschule bzw. ihre Mitarbeiter mit allen Mitteln versuchen, Bäume zu retten und sie nicht einfach abzuholzen”.

Bäume retten wäre vorbildlich gewesen

Merkelbach erinnert die Oberbürgermeisterin daran, “dass im Stadtrat mehrfach der Klimanotstand” ausgerufen werden sollte. Und fährt fort: “es wäre wohl eine vorbildliche Aktion der Waldorfschule gewesen, zu versuchen, die kleinen Bäume zu retten, auch wenn diese Mehrkosten im Verhältnis zum viel günstigeren Abholzen gestanden hätten (wie soll man denn andere Bauherren überzeugen keine Bäume abzuholzen, wenn die o.g. Institutionen selbst junge Bäume abholzen, nur weil es günstiger und weniger Aufwand ist?)”. Aber auch einem möglichen Rechtsverstoss ist das Stadtratsmitglied auf der Spur. Denn die vier jungen Bäume wurden im Februar 2020 gefällt (ein anderer Termin hätte dem Vertrag widersprochen).

Fakten geschaffen vor Stadtratsbeschluß

Der wurde aber erst am Abend des 27. Februar vom Stadtrat genehmigt, so dass danach keine Zeit mehr blieb und vorher keine Rechtsgrundlage bestand. Merkelbach schreibt daher: “wie aus dem städtebaulichen Vertrag zu entnehmen ist dürfen nur zwischen dem 1.10. eines Jahres und 28./29.2. des Folgejahres Gehölze gerodet werden. Ich hoffe nicht, dass hier von Ihnen bzw. der Verwaltung Fakten zum Abholzen der 4 jungen Bäume geschaffen und Genehmigungen erteilt wurden, bevor der Stadtrat als Souverän den Verträgen zugestimmt hatte”. Auf die Antwort auf diese Frage freut sich nicht nur Stadtrat Merkelbach.

Die Merkelbach-Anfrage vom 1. Mai 2020 im Wortlaut:

“Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Antworten nicht ganz zufriedenstellend sind. Ich möchte Sie bitten, mir meine Fragen doch genauer zu beantworten und die von mir angeforderten Kopien und Antworten bis zum 15.Mai 2020 schriftlich zukommen zu lassen. Hier geht es um Steuergelder bzw. um die Genehmigung einer Behörde, der Stadtverwaltung, zum Fällen von 4 jungen Bäumen, die von dem Steuerzahler bezahlt wurden und laut Ihrem Schreiben erst sieben Jahre standen!

Wie Sie sich vorstellen können, gibt es sehr viele Bad Kreuznacher Bürger/innen, die nicht wollen, dass Bäume abgeholzt werden. Zumal man hätte versuchen können diese relativ kleinen Bäume mit einem Bagger auszubaggern und umzusetzen. Gerade von einer Institution, wie der Waldorfschule, die sich ja die Natur auf die Fahnen geschrieben hat, könnte man erwarten, dass die Waldorfschule bzw. ihre Mitarbeiter mit allen Mitteln versuchen, Bäume zu retten und sie nicht einfach abzuholzen. (siehe Hambacher Forst. Da ketten sich die Grünen an die Bäume, damit sie nicht abgeholzt werden).

Es ist noch nicht lange her, dass im Stadtrat mehrfach der Klimanotstand von den Grünen und Fridays for Future Anhängern ausgerufen werden sollte. Deswegen ist es für mich und viele Bürger unbegreiflich, abgeholzte junge Bäume auf dem Areal der Waldorfschule zu sehen! Es wäre wohl eine vorbildliche Aktion der Waldorfschule gewesen, zu versuchen, die kleinen Bäume zu retten, auch wenn diese Mehrkosten im Verhältnis zum viel günstigeren Abholzen gestanden hätten (wie soll man denn andere Bauherren überzeugen keine Bäume abzuholzen, wenn die o.g. Institutionen selbst junge Bäume abholzen, nur weil es günstiger und weniger Aufwand ist?)

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Kaster-Meurer, bezugnehmend auf meine Anfrage vom 14.04.2020 und Ihr Schreiben vom 24.04.2020, sind noch weitere sehr wichtige Fragen offen und müssen noch beantwortet werden.

1. Ich bitte um eine unterschriebene Kopie, der Antragstellung der Waldorfschule für die Genehmigung zum Abholzen von 4 jungen Bäumen auf dem Kuhberggelände.

2. Ich bitte um eine unterschriebene Kopie (mit Datum) der Genehmigung der Stadtverwaltung zum Abholzen von 4 jungen Bäumen.

3. Wieso durfte die Waldorfschule die 4 jungen Bäume bereits im Februar abholzen, wo doch der Erbbaurechtsvertrag erst am 30.01.2020 vom Stadtrat beschlossen wurde und der städtebauliche Vertrag mit der Waldorfschule in der Stadtratssitzung vom 27.02.2020 beschlossen wurde?

4. Wenn der Erbbaurechtsvertrag erst am 30.01.2020 und der städtebauliche Vertrag am 27.02.2020 vom Stadtrat beschlossen wurde, wie kann es dann sein, dass schon vor der Unterzeichnung der beiden Verträge die Genehmigung der Stadtverwaltung für die Fällung der 4 jungen Bäume vorlag?

5. Wurden die Bäume von dem entsprechenden Amt begutachtet, bevor entschieden wurde, dass die Bäume nicht umgepflanzt werden können?

6. Werden für die abgeholzten Bäume wieder entsprechende Bäume gepflanzt. Wenn ja, wann und wo?

7. Wie kann man Ihre Antwort vom Schreiben 24.04.2020 verstehen? Wer entscheidet wann welche Bäume und wie in diesem Fall, warum die 4 Bäume abgeholzt wurden?

„Antwort Oberbürgermeisterin Schreiben vom 24.04.2020 (siehe Anlage) „EineUmpflanzung ist immer mit einem großen Aufwand verbunden und es ist nicht gewährleistet, dass die Bäume auch anwachsen. Wenn Bäume bereits schon drei Jahre angewachsen sind, ist eine Neupflanzung sinnvoller.“

Wie aus dem städtebaulichen Vertrag zu entnehmen ist, Seite 4/8 (siehe Anlage), dürfen nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und 28./29.02 des Folgejahres Gehölze gerodet werden. Ich hoffe nicht, dass hier von Ihnen bzw. der Verwaltung Fakten zum Abholzen der 4 jungen Bäume geschaffen und Genehmigungen erteilt wurden, bevor der Stadtrat als Souverän den Verträgen zugestimmt hatte. Mit freundlichen Grüßen Hans Gerhard Merkelbach”

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

20.02.20 – “Erbpachtvertrag für Waldorfschule erneut nichtöffentlich Thema im Stadtrat”
31.01.20 – “Kein Erbpachtvertrag für die Waldorfschule auf dem Kuhberg”
30.11.19 – “Aufgespiesst: einigen Mitgliedern des Grundstücksausschußes gelingt die Quadratur des Kreises”
29.11.19 – “Grundstücksauschuß tagt heute um 13 Uhr nichtöffentlich”
13.11.19 – “Platzt der Erbpachtvertrag der Stadt mit der Waldorfschule?”
30.09.19 – “Waldorfschule: es wird um die kontaminierten Stellen herumgebaut”