Polizei warnt: Banken fragen niemals nach der TAN am Telefon

In den letzten Wochen konnte im Bereich der Polizeidirektion Bad Kreuznach eine Betrugsmasche unter Ausnutzung der derzeitigen Corona-Lage festgestellt werden. Durch die Täter wurde in 2 bekannt gewordenen Fällen, teilweise zunächst per Mail, teilweise direkt telefonisch, mit den Geschädigten Kontakt aufgenommen. Man gab sich als Mitarbeiter der Bank der Geschädigten aus und teilte mit, dass im Rahmen von Umstellungen im Bereich des Online-Bankings zu Zeiten der Corona-Krise, die Daten telefonisch erhoben werden müssten. Im weiteren Verlauf brachte man durch geschickte Gesprächsführung die Geschädigten dazu, ihre Zugangsdaten zum Online Banking inklusive TAN-Nummern zu offenbaren.

Per Online-Überweisung wurden dann durch die Täter größere Geldbeträge von den Konten der Geschädigten abgebucht. Bei den Geschädigten wurde teilweise in der Rufnummernanzeige auf dem Telefon die Rufnummer des jeweiligen Geldinstitutes angezeigt. Es ist davon auszugehen, dass die Täter die angezeigten Rufnummern, durch technische Mittel verändert, anzeigen lassen. Die Polizei teilt mit, das grundsätzlich durch Banken keine Zugangsdaten zum Online-Banking per Telefon erhoben werden und man daher bei derartigen Anrufen keine Auskunft erteilen soll. Eine angezeigte Rufnummer der Bank bedeutet nicht, dass auch wirklich das Unternehmen selbst anruft.

Text: Kriminalinspektion Bad Kreuznach