Kreis: Sportler dürfen im Vereinsheim nicht duschen

Sportangebote (und damit auch der Übungsbetrieb im Mannschafts- und Ballsport) sind im Freien mit Ausnahme des Wassersports möglich. Sie dürfen jedoch nur im Freien und unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneregeln stattfinden. Toilettenanlagen im Innenbereich von Einrichtungen dürfen genutzt werden, Duschräume hingegen nicht. Sport im Innenbereich ist nur alleine oder mit einem Personaltrainer gestattet.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach