Zum Verhalten auf privaten Flächen teilt die Kreisverwaltung in ihrer Pressemitteilung “Konkretisierungen zur Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach (gültig ab 13. Mai 2020)” mit: hier sind Treffen nicht ausdrücklich verboten. Jedoch sind auch private Feiern und Veranstaltungen weiterhin nicht erlaubt.
Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach