Abstandsregeln: jetzt wird erlaubt was längst gängige Praxis ist

Abstandsregeln im öffentlichen Raum: Nach der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes dürfen im öffentlichen Raum maximal zwei Personen ohne Einhaltung des Mindestabstands zusammen unterwegs sein. Größere Gruppen sind – wie bisher – dann erlaubt, wenn die Personen alle dem gleichen Haushalt unmittelbar angehören. Darüber hinaus ist es ab dem 13. Mai zulässig, dass Personengruppen aus zwei Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sind. Zu anderen Personengruppen aus anderen Haushalten soll – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen(gruppen) einhalten werden.

Beispiele dazu: Zwei befreundete Personen leben in getrennten Wohnungen. Sie dürfen gemeinsam ohne den besagten Mindestabstand im öffentlichen Raum unterwegs sein. Kommt eine dritte Person hinzu, wäre dies aber nicht zulässig. Die dritte Person muss, wo möglich, einen Abstand von mindestens 1,50 Meter einhalten. Eine vierköpfige Familie lebt in einem gemeinsamen Haushalt zusammen. Die Familiedarf auch auf öffentlichen Flächen ohne Mindestabstand unterwegs sein. Besagte Familie trifft sich mit einer weiteren Familie aus einem zweiten Haushalt. Auch dies ist künftig wieder möglich. Weitere Personen, die nicht in einem der beiden Haushalte leben, müssten aber den Mindestabstand einhalten.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach