Das ist Wahnsinn: Gaststättenbesuche werden zum Staatsakt

Wer mal den Sicherheitsaufwand miterleben durfte, der betrieben wird, wenn ein US-Präsident zu Gast ist, der kann sich ein Bild davon machen, wie ab kommenden Mittwoch Gaststättenbesuche ablaufen: sehr bürokratisch. Dieser Seite liegt der offizielle Vorschriftenkatalog der Landesregierung vor. Vollkommen unklar bleibt, wie diese Vorschriften im Detail alleine in Bad Kreuznach und Umgebung rund 350 Gastronomiebetrieben vermittelt werden sollen. Zumal ein großer Teil der Konzessionsinhaber keine deutschen Muttersprachler sind. Und selbst die Mitglieder der Redaktion dieser Seite hatten heute Abend in der Konferenz Mühe sich vorzustellen, wie die nachstehenden Bestimmungen praktisch umgesetzt werden können. In den Betrieben, die wir kennen.

Ponte-Vecchio-Inhaber Antonio Valentino, Tochter Ramona (Serviceleiterin) und Sohn Dino (Küchenchef) freuen sich darauf, endlich wieder Gäste im Haus zu haben. Und fragen sich gleichzeitig, wie die neue Verordnung ab dem 13. Mai 2020 praktisch umgesetzt werden kann.

Das sind die wesentlichen Einzelvorschriften:

# Geschäftstätigkeit nur im Zeitraum von 6.00 – 22.00 Uhr

# Zutrittsbeschränkung: Besuch nur mit Anmeldung/Anfrage; es muss einen Wartebereich geben; Eintreten in den Gastraum nur auf Aufforderung

# Zutritt darf erst dann gewährt werden, wenn Namen, Anschrift und Telefonnummer aller Gäste mit Reservierung oder vor Einlaß durch den Gastronom aufgenommen wurden

# Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dieser darf vom Gast erst nach Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden

# Händedesinfektion ist am Eingang vor Betreten des Gastraums zwingend erforderlich (dort muss also Desinfektionsmittel verfügbar sein und der Gastronom muss sicherstellen, dass es auch benutzt wird)

# Zudem muss in weiteren Spendern Desinfektionsmittel für die Gäste nach dem Verlassen der Sanitärräume zur Verfügung stehen

# Abstand zwischen den Stühlen benachbarter Tische muß mindestens 1,5 Meter betragen

# Die Belegung der Tische richtet sich nach der jeweils aktuellen Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz mit den dortigen Regelungen zum Aufenthalt von Personen in der Öffentlichkeit (derzeit maximal zwei nicht in einem Haushalt wohnende Gruppen)

# Auf den Tischen ist so wenig wie möglich aufzustellen (keine Speisekarten, Servietten; Zahnstocher, Pfeffer- und Salzstreuer pp nur auf Nachfrage)

# Es ist ausschließlich Bedien-Service am Tisch gestattet; Buffets- und Thekenbedienung sind nicht zulässig (wird lustig bei MCD und Burger King)

# Aushang in den Gästetoiletten zu Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft erforderlich

# Für Außengastronomie zusätzlich ist eine gut sichtbare „Kennzeichnung“ des Außenbereichs erforderlich. Dieser muss einen “zentralen Eingang” haben. Und auch hier gilt: Reservierung erforderlich und „wait to be seated“.

# Die Reinigung von gebrauchtem Geschirr muss mit einer Spülmaschine bei mindestens 60 Grad erfolgen (keine Handwäsche)

# Der Barbereich ist für den Verbleib von Gästen geschlossen

Und das ist nur der grobe Rahmen. Die Details werden erst Anfang kommender Woche kommuniziert. Damit wir uns nicht falsch verstehen. Es ist für uns alle – nicht nur für die Gastronomie – von großer Bedeutung, dass diese endlich wieder öffnen darf. Und die Infektionsgefahren sollen gern minimiert werden. Aber muß man dabei so übertreiben? Zumal wir wissen: das wird in den meisten Fällen eh nicht eingehalten. Auch weil es teilweise vollkommen realitätsfremd ist.