Aktuelle Infos zu den Fördermitteln des Bundes

Die IHK Pfalz teilt mit: “so können Sie sich auf die Antragstellung für die Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes vorbereiten”. Gern geben wir diese Info weiter:

1. Ermitteln Sie die Vollzeitäquivalente der Beschäftigten Ihres Unternehmens.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz bis zu 10 Beschäftigten. Die Beschäftigtenzahl errechnet sich nach so genannten Vollzeitäquivalenten.
Für die Berechnung der Vollzeitäquivalente von Teilzeitkräften und 450-Euro Jobs in Vollzeitäquivalente gelten folgende Faktoren:
Beschäftigte bis 20 Wochenarbeitsstunden = Faktor 0,5,
Beschäftigte bis 30 Wochenarbeitsstunden = Faktor 0,75,
Beschäftigte über 30 Wochenarbeitsstunden = Faktor 1 und
Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3.
Auszubildende können mit dem Faktor 1 berücksichtigt werden (dies ist Ihnen bei der Antragstellung freigestellt).

2. Halten Sie eine der folgenden Nummern bereit:
• Handelsregisternummer
• Betriebsnummer
• Umsatzsteuer-ID
• Steuer-ID

3. Halten Sie Scans oder Kopien der folgenden Unterlagen bereit:
• Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder eines vergleichbaren Legitimationspapiers
• Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder letzter Steuerbescheid oder Bescheinigung des Finanzamts in Steuersachen oder Nachweis der Umsatzsteuernummer

4. Beziffern Sie Ihre Liquiditätsschwierigkeiten bis Ende Mai 2020
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe des Liquiditätsbedarfs ab. Sie werden gebeten, Ihren Bedarf zu benennen. Ein Liquiditätsbedarf liegt dann vor, wenn die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens (bspw. Mieten, Personal, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Außerdem darf dieser Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Steuerstundungen, sonstigen Eigen- oder Fremdmitteln oder sonstigen Liquiditätsmaßnahmen ausgeglichen werden können. Es ist kein detaillierter Nachweis erforderlich. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie nach dem 11. März 2020 durch die Auswirkungen des Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen. Das ist insbesondere der Fall, wenn

* der Umsatz- bzw. Honorarrückgang im zurückliegenden Monat um mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr (bei Gründungen im Vergleich zum Vormonat) zurückgegangen ist

oder

* mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Krise weggefallen sind. Sie müssen den Umsatz- Honorar- oder Auftragsrückgang bei der Antragsstellung nicht weiter nachweisen.

Ganz wichtig: Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Wir bitten Sie, den Antrag auszudrucken, zu unterschreiben, danach den Antrag und alle notwendigen Unterlagen (siehe Punkt 3) einzuscannen nd als PDF-Dokument per E-Mail oder per Fax oder postalisch an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zu schicken. Die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse und Fax-Nummer werden auf der Homepage der ISB bekannt gegeben.

Ergänzende Unterstützung durch den “Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz” Selbstständige und Unternehmen bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) können ein Sofortdarlehen des Landes über ihre Hausbank beantragen. Vorgesehen sind Laufzeiten von 6 Jahren und eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 90 Prozent. Die Zeit bis 31.12.2021 ist tilgungsfrei. Tilgung ist auf Wunsch des Kreditnehmers jederzeit möglich. Die Höchstsummen für die Sofortkredit sind wie folgt gestaffelt:

zu 10 Mitarbeiter 10.000 €
zu 30 Mitarbeiter 30.000 €

Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten erhalten zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kreditsumme.